Ausspeisungsdienst: Einschreibung – Tarife - Tarifreduzierung

Die Gemeinde Brixen stellt folgenden Schulen ein Mittagessen zur Verfügung:

  • Grundschulen Afers, Albeins, Elvas, Goller, Levi-Montalcini, Montessori, Rosmini, St. Andrä, St. Leonhard, Tils, Tschötsch, Tschurtschenthaler und Waldner.
  • Mittelschulen Manzoni, M. Pacher und O. v. Wolkenstein.
  • Berufsschulen Hannah Arendt und Tschuggmall.
  • Oberschulen Fachoberschule für Wirtschaft und Grafik J. und G Durst, Realgymnasium Fallmerayer und Sozialwissenschaftliches Gymnasium Gasser.

Die Gemeinde Brixen verfügt über ein Mensagebührenverwaltungssystem, das die Vorauszahlung der Mensagebühr vorsieht.

Die Essen werden bei Pflichtschülern und Pflichtschülerinnen über das Sekretariat der jeweiligen Schule angemeldet und abgebucht. Die Oberschüler/Oberschülerinnen sowie die Berufsschüler/Berufsschülerinnen verwenden zur Anmeldung und Abbuchung des Essens ihre Bürgerkarte.

Die Schüler und Schülerinnen bekommen eine persönlichen PAN Kodex zugewiesen, der bei jeder Einzahlung auf das Kontokorrent der Gemeinde Brixen IBAN: IT 47 K 08307 58221 000300097047 angegeben werden muss. Der PAN Kodex und die genauen Einzahlungsmodalitäten werden den Eltern bei der ersten Einschreibung zur Mensa direkt mitgeteilt (bitte diese Mitteilung aufbewahren).

Auf der Homepage https://my.civis.bz.it können Sie im "Informationsbereich", den jeweiligen Saldo und die Abbuchungen kontrollieren, sowie die Bestätigung für die Steuererklärung erhalten.

Richtlinien zur Führung des Schulausspeisungsdienstes

 

Neueinschreibungen und Erneuerungen der Einschreibungen

Die Neueinschreibungen und die Erneuerungen in den Schulausspeisungsdienst der Gemeinde Brixen erfolgen ausschließlich online. Für die Anmeldung benötigen Sie entweder eine aktivierte Bürgerkarte oder die sogenannte SPID-Identität. Volljährige Schüler/innen müssen die eigene Bürgerkarte aktivieren bzw. eine eigene SPID Identität beantragen. Für Neueinschreibungen und Erneuerungen der Schulausspeisung, klicken sie auf: https://my.civis.bz.it

SPID

SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale) ist eine einheitliche digitale Identität, die in Italien mit dem Gesetz zur elektronischen Verwaltung eingeführt wurde. Mit dieser digitalen Identität können Sie die Online-Dienste aller öffentlichen Verwaltungen nutzen. SPID erlaubt es Ihnen, über den Computer oder ein Mobilgerät (Smartphone, Tablet, usw.) und nach Eingabe von Benutzername und Passwort auf die Online-Dienste des Landes und der Gemeinden, aber auch auf jenen des NISF, der Agentur der Einnahmen usw. zuzugreifen.

Ausführliche Informationen zu SPID finden Sie auf der nationalen SPID-Website (in italienischer Sprache – https://spid.gov.it) und im Südtiroler Bürgernetz unter myCIVIS.
Im Bürgernetz finden Sie im Hilfe-Menü die wichtigsten Fragen und Antworten zum SPID zusammengefasst (https://my.civis.bz.it/public/de/hilfe.htm).

Bürgerkarte mit Lesegerät, PIN und Software

Sie können auch weiterhin mit der aktivierten Bürgerkarte, Software, Lesegerät und PIN auf die Online-Dienste der öffentlichen Verwaltung zugreifen. Wenn Sie die Bürgerkarte noch nicht aktiviert oder die Zugangsdaten (PIN) vergessen haben, wenden Sie sich bitte persönlich mit einem gültigem Ausweisdokument, Bürgerkarte, Handynummer und einer E-Mail-Adresse an den Bürgerschalter der Gemeinde Brixen oder an Ihre Herkunftsgemeinde. Dort erhalten sie den neuen PIN Kodex.

 

Tarife

Die Gemeinde Brixen wendet folgende Tarife an:
3,00 € für alle Schülerinnen und Schüler.
Die Tarife können Änderungen unterliegen.


Tarifreduzierung

Tarifreduzierungen werden Familien gewährt, die den Wohnsitz in der Gemeinde Brixen haben. Zur Berechnung des Einkommens wird der Faktor Wirtschaftlicher Lage (FWL) der Familie, laut letzter Einheitlicher Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE), gemäß Dekret des Landeshauptmanns vom 11.01.2011 Nr. 2, herangezogen (z.B. muss für das Schuljahr 2018/19 die Bescheinigung zum Faktor der wirtschaftlichen Lage der Familie 2017 hergenommen werden). Der FWL muss gemeinsam mit dem Datum und der ID Nummer angegeben werden. Sie können jederzeit in den Bereich der Tarifreduzierung bei der Online-Einschreibung einsteigen und die geforderten Daten nachtragen.

Folgende Ermäßigungen werden gewährt:
FWL zwischen 0 und 1,20 = 70% Ermäßigung
FWL zwischen 1,21 und 2,00 = 40% Ermäßigung
FWL über 2,01 = keine Ermäßigung.

Die Tarifreduzierung gilt ab dem Abgabedatum.
Kinder mit einer Beeinträchtigung (gemäß Art. 4 des Gesetzes vom 05.02.1992 Nr. 104) sind von der Bezahlung der Mensagebühr befreit. Die Eltern sind gebeten die entsprechende Dokumentation in unseren Büros abzugeben.

Den Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in der Gemeinde Brixen, wird für alle Geschwisterkinder, eine Ermäßigung von 25% gewährt, vorausgesetzt alle Geschwister besuchen auch wirklich und regelmäßig die Ausspeisung. Diese Ermäßigung wird von Amts wegen vorgenommen.

Die Tarifreduzierungen können Änderungen erfahren.

Zuständiges Amt