StraßenmusikantInnen

Erteilung von Sondergenehmigungen zum Musizieren in der Altstadt:
Für die Ausübung der Tätigkeit von Straßenmusikanten und anderen Personen, die das Wandergewerbe ausüben, muss bei der Stadtpolizei der Gemeinde Brixen um Ermächtigung angefragt werden. Die Verwendung von Lautsprechern oder anderen Verstärker- und Beschallungsanlagen ist verboten. Die Stadtgemeinde kann pro Tag maximal 1 Ermächtigung mit einer Dauer von höchstens 1 Tag ausstellen. Jeder Antragsteller darf maximal 1 mal pro Woche seine Tätigkeit ausüben.

Erforderliche Dokumente 
Nachweis der Übernachtungsstätte der dem Datum der Ermächtigung vorangegangenen Nacht sowie für die Dauer der Ermächtigung [im Falle von einem Gastaufenthalt bei einer Familie gilt auche eine Ersatzerklärung (Art. 47 DPR 445/2000).

 

Zuständiges Amt