Kraft des Beschlusses des Gemeinderates Nr. 38 vom 26.09.2019 beabsichtigt die Gemeinde Brixen, auf folgende Flächen und Gründe das Oberflächenrecht für die Schaffung von Parkplätzen als Zubehör von privaten Gebäuden laut Art. 124, Absätze 4,5 und 6 des Landesgesetzes 11. August 1997, Nr. 13 (Landesraumordnungsgesetz) zu vergeben.
Die Gesuche um Vergabe des Oberflächenrechts müssen bis spätestens Dienstag, den 18.02.2020, 12.00 Uhr bei der Gemeinde Brixen - Vermögensamt, Maria-Hueber-Platz 3, einlangen.
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