Verfassungsreferendum vom 20./21. September 2020

OPTION DER IM AUSLAND ANSÄSSIGEN ITALIENER FÜR DIE AUSÜBUNG DES WAHLRECHTS IN ITALIEN BEI DEM FÜR DEN 20./21. SEPTEMBER 2020 AUSGESCHRIEBENEN VERFASSUNGSREFERENDUM NACH ART. 138 DER VERFASSUNG

Laut Gesetz Nr. 459 vom 27. Dezember 2001 und der mit DPR Nr. 104 vom 2. April 2003 genehmigten Durchführungsordnung, können Auslandsitaliener bekanntlich per Briefwahl wählen.
Aufgrund dieser Bestimmungen, wählen die im Ausland ansässigen Italiener durch Briefwahl im Ausland. Daher werden ihre Namen bekanntlich von Amts wegen in die Wählerverzeichnisse eingetragen. Es steht ihnen jedoch frei, in Italien abzustimmen, nachdem sie sich ausdrücklich dafür ausgesprochen haben. Diese OPTION muss umgehend erfolgen und ist nur für diese Abstimmung gültig.
Die Option für die Abstimmung in Italien muss kraft Artikel 1, Abs3 und Artikel 4 des Gesetzes Nr. 459 von 2001 sowie Artikel 4 des D.P.R. Nr. 104/03, innerhalb des zehnten Tages nach Anberaumung der Volksabstimmung (als Bezugsdatum gilt das Datum der Veröffentlichung im Gesetzesanzeiger der Republik), also bis spätestens kommenden 28. Juli 2020, auch unter Verwendung beiligenden Vordrucks, erfolgen.
Dieser Vordruck muss innerhalb der besagten Frist bei dem für das Wohnsitzgebiet zuständigen Konsulat eingehen und kann in der gleichen Weise und innerhalb derselben Fristen, wie sie für die Ausübung der Option vorgesehen sind, widerrufen werden.

Beiliegender Vordruck

 

VORÜBERGEHEND IM AUSLAND LEBENDE WAHLBERECHTIGTE

Laut Art. 4-bis, Gesetz Nr. 459/01, in der zuletzt von Art. 6 Abs. 2 Buchstabe a) des Gesetzes Nr. 165 vom 3. November 2017 abgeänderten Fassung, muss die Option für die Briefwahl der vorübergehend im Ausland lebenden wahlberechtigten Italiener, direkt in der Gemeinde, in deren Wählerlisten der Wahlberechtigte eingetragen ist, bis spätestens 19. August 2020 eingehen, und kann somit fristgemäß dem Innenministerium mitgeteilt werden.
Die Option muss per Post, per Fax, per E-Mail (die nicht zertifiziert sein muss) eingehen oder kann auch persönlich in der Gemeinde, auch durch eine andere Person, abgegeben werden. (Evtl. Email: info@brixen.it pec: servizidemografici.bressanone@legalmail.it)
Dem gebührenfreien Antrag muss immer auch eine Abschrift des gültigen Personalausweises des Wahlberechtigten beigelegt werden und immer die Postanschrift im Ausland angeführt werden, an welche der Umschlag mit dem Wahlschein verschickt werden soll, sowie eine im Sinne von Art. 46 und 47 des E.T. nach DPR 445/2000 abgegebene Erklärung darüber, dass die Voraussetzungen nach Abs. 1 des erwähnten Art. 4-bis erfüllt sind.

Formular Ansuchen um Briefwahl (italienisch)

Formular Ansuchen um Briefwahl (zweisprachig)