Der Bürgermeister ist Oberhaupt der Gemeinde und Amtswalter der Regierung. Er vertritt die Gemeinde, beruft den Stadtrat ein und hat dessen Vorsitz, beantragt die Einberufung des Gemeinderates und überwacht die Tätigkeit der Dienste und Ämter sowie die Ausführung der Rechtsakte. Weiters übt er die vom Gesetz, der Satzung und den Verordnungen zugewiesenen Funktionen aus und überwacht die Ausübung jener Aufgaben, die der Staat, die Region oder die Autonome Provinz der Gemeinde übertragen haben. (Artikel 18 der Satzung der Gemeinde Brixen).