... ... ...

Dienstleistungen

...
Die Suche läuft... Bitte haben Sie einen Moment Geduld, es werden 89 Artikel durchsucht.
 
Baukonzession
(Bauen & Wohnen)


>> Zum Bürgerschalter

>> Urbanistik

Achtung!
Beim Bürgerschalter muss eine Kopie des über Internet ausgefüllten Gesuchs mit der Originalunterschrift des Antragstellers bzw. der Antragstellerin abgegeben werden!

Beschreibung
Mit der Baukonzession wird der Antragsteller bzw. die Antragstellerin vom Bürgermeister ermächtigt, ein Bauvorhaben (Neubau, Sanierung, Erweiterung oder Abbruch zu verwirklichen bzw. die Zweckbestimmung eines Grundstückes oder eines bestehenden Gebäudes zu verändern.

Termine und Fristen
Baubeginn:
Mit den Bauarbeiten muss innerhalb eines Jahres ab Ausstellung der Baukonzession begonnen werden. Andernfalls muss ein neuer Antrag auf Ausstellung einer Baukonzession vorgelegt werden.

Bauende:
Die Bauarbeiten müssen innerhalb von drei Jahren ab Baubeginn fertiggestellt werden.

Vor Beginn der Bauarbeiten muss der Inhaber der Baukonzession das Amt für Bauüberwachung über das voraussichtliche Datum für den Beginn der Arbeiten informieren und den Namen des Bauleiters und des Bauunternehmens mitteilen.
An der Baustelle muss ein Schild mit den Informationen und Daten ausgehängt werden, die laut Gemeindebauordnung vorgeschrieben sind.

Zu beachten! Die Baukonzession und die dazugehörigen Anlagen (Projekt) müssen vom Antragsteller und von einem ermächtigten Techniker (Architekt, Ingenieur, Geometer, Perito oder Agronom) unterzeichnet sein.

Gesuchsformular
>> Gesuch um Erteilung der Baukonzession für Private
>> Gesuch um Erteilung der Baukonzession für juridische Personen

Anlagen 
>> Zusatzdatenblatt (.pdf)
>> Zusatzdatenblatt (.doc)
Loading
 
Formularsuche
Dienst:
Textsuche:
 
Gemeinde Brixen | Große Lauben, 5 | I-39042 Brixen | Südtirol-Italien | Tel. 0472 062000 | Fax +39 0472 262022 | info@brixen.it | brixen.bressanone@legalmail.it ...