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Bauen & Wohnen

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Rangordnung für den geförderten Wohnbau
(Bauen & Wohnen)

>> Zum Bürgerschalter

>> Geförderter Wohnbau

Achtung!
Beim Bürgerschalter muss eine Kopie des über Internet ausgefüllten Gesuchs mit der Originalunterschrift des Antragstellers bzw. der Antragstellerin abgegeben werden!

Beschreibung
Die Rangordnung für den geförderten Wohnbau wird für die Zuweisung von gefördertem Bauland in einer bestimmten Erweiterungszone erstellt.

Wer kann ansuchen?
Ansuchen können alle Bürgerinnen und Bürger, welche folgende Voraussetzungen erfüllen: 
  • sie müssen ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in der Gemeinde Brixen haben; 
  • sie müssen ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz seit mindestens fünf Jahren im Lande haben; 
  • sie dürfen die vorgeschriebene Einkommensstufe nicht überschreiten; 
  • sie müssen mindestens 16 Punkte erreichen 
  • sie dürfen nicht Eigentümer eines Baugrundes oder einer geeigneten Wohnung sein; 
  • sie dürfen zu keinem öffentlichen Beitrag für den Bau einer Wohnung zugelassen worden sein

Letzter Abgabetermin:
Dieser wird für jede Erweiterungszone vom Stadtrat festgelegt.

Zu beachten: Die neu zugewiesenen Erweiterungszonen sowie die entsprechenden Fristen für die Abgabe der Geusche werden laufend auf der Webseite der Gemeinde mitgeteilt.

>> Verfahren

Gesuchsformular 
Eintragung in die Rangordnung für den geförderten Wohnbau 

Anlagen 
Zusatzdatenblatt (.pdf)
Zusatzdatenblatt (.doc)
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Gemeinde Brixen | Große Lauben, 5 | I-39042 Brixen | Südtirol-Italien | Tel. 0472 062000 | Fax +39 0472 262022 | info@brixen.it | brixen.bressanone@legalmail.it ...