Baukonzession

Mit der Baukonzession wird der Antragsteller bzw. die Antragstellerin vom Bürgermeister ermächtigt, ein Bauvorhaben (Neubau, Sanierung, Erweiterung oder Abbruch zu verwirklichen bzw. die Zweckbestimmung eines Grundstückes oder eines bestehenden Gebäudes zu verändern).

Termine und Fristen
Baubeginn: Mit den Bauarbeiten muss innerhalb eines Jahres ab Ausstellung der Baukonzession begonnen werden. Andernfalls muss ein neuer Antrag um Erteilung einer Baukonzession vorgelegt werden.
Bauende: Die Bauarbeiten müssen innerhalb von drei Jahren ab Baubeginn fertiggestellt werden.

Vor Beginn der Bauarbeiten muss der Inhaber der Baukonzession das Amt für Bauüberwachung über das voraussichtliche Datum für den Beginn der Arbeiten informieren und den Namen des Bauleiters und des Bauunternehmens mitteilen. An der Baustelle muss ein Schild mit den Informationen und Daten ausgehängt werden, die laut Gemeindebauordnung vorgeschrieben sind.

Zu beachten! Der Antrag um Baukonzession und die dazugehörigen Anlagen (Projekt) müssen vom Antragsteller und von einem ermächtigten Techniker (Architekt, Ingenieur, Geometer, Perito oder Agronom) unterzeichnet sein.

Sie haben folgende Möglichkeiten das Ansuchen einzureichen:

Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten (Urbanistik): ausgefülltes Formular ausdrucken, unterzeichnen und an der Servicestelle abgeben oder per Post senden
Zertifizierte E-Mail: ausgefülltes Formular digital unterzeichnen (Antragsteller/in und Techniker/in oder nur Techniker/in, vorausgesetzt ihm/ihr wurde die Sondervollmacht zur digitalen Unterzeichnung/Einreichung erteilt) und an urbanistica.bressanone@legalmail.it senden