Fahr- und Parkgenehmigungen

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Die verkehrsberuhigten Zonen der Stadt sind folgendermaßen aufgeteilt:

  • Zone "A": Großer Graben, Weißenturmgase, Albuingasse, Adlerbrückengasse, Adlerbrücke, Kastpar-von-Kempter Weg, Schlachthofgasse, Maria-Hueber-Platz mit den Einfahrten vom Großen Graben/Kreuzung Kleiner Graben/Romstraße, Großer Graben/Kreuzung Altenmarktgasse, Adlerbrücke, Albuingasse und Michaelstor. 
  • Zone "B": Altenmarktgasse mit den Einfahrten von der Altenmarktgasse – Süd- und Nordseite (Hausnummer 26/c) 
  • Zone "C": Stadelgasse mit den Einfahrten von der Stadelgasse – Süd- und Nordseite. 
  • Zone "D": Trattengasse mit der Einfahrt von der Brennerstraße. 
  • Zone "E": Runggadgasse von der Kreuzung mit der Widmannbrückengasse Richtung Nord, Mühlgasse, Hartwiggasse mit dem dazugehörenden Platz, Seminargasse und Griesgasse. 
  • Zone "F": Brunogasse, Domplatz, Pfarrplatz, Große Lauben, Kleine Lauben, Säbenertorgasse, Hofgasse, Domgasse, Bäckergasse mit den Zufahrten über die Brunogasse, Sonnentor, Michaelstor und Säbener Tor 
  • Zone "G": Stufler Gasse, Untere-Schutzengel-Gasse, Obere-Schutzengel-Gasse, Schlipfgasse, Unterdrittelgasse, Zigglgasse, mit den Zufahrten über die Stufler Gasse, Unterdrittelgasse und Schlipfgasse. 
  • Zone "H": Kreuzgasse mit der Zufahrt von der Ostseite über den Kleinen Graben/Bahnhofstraße und von der Westseite über die Dantestraße.


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Ladetätigkeiten in den verkehrsberuhigten Zonen "A", "B","C", "D", und "E" während der Auf- und Abladezeiten von 07.00 bis 10.00 Uhr und von 14.30 bis 15.30 Uhr

Falls die Notwendigkeit besteht, die verkehrsberuhigten Zonen "A" bis "E" (Großer Graben, Weißenturmgasse, Albuingasse, Adlerbrückengasse, Adlerbrücke, Kaspar-von-Kempter-Weg, Schlachthofgasse, Maria-Hueber-Platz, Altenmarktgasse, Stadelgasse, Trattengasse, Runggadgasse, Mühlgasse, Hartwiggasse, Seminargasse und Griesgasse) in den Auf- und Abladezeiten von 07.00 bis 10.00 Uhr und von 14.30 bis 15.30 Uhr zu befahren, um Auf- und Abladearbeiten durchzuführen, kann ein Ansuchen für eine Jahresgenehmigung an das Kommando der Stadtpolizei gestellt werden. Die Parkzeit für die Durchführung von Auf- und Abladearbeiten ist limitiert auf maximal 30 Minuten, begründete Sonderfälle ausgenommen.

Voraussetzungen:

  • ausführlich begründetes Ansuchen 
  • 1 Stempelmarke zu 16,00 € für das Ansuchen (*) 
  • Fahrzeugschein des betreffenden Fahrzeuges 
  • 1 Stempelmarke zu 16,00 € für die Genehmigung, falls dem Ansuchen stattgegeben wird
  • Sekretariatsgebühren 0,52 €


Bei einer Verlängerung:

  • ausgestellte Genehmigung 
  • Fahrzeugschein


Ausnahmen und Gebühren: Für Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 t ist die Durchfahrt kostenfrei. Die Gebühr für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t beträgt jährlich 120,00 €, halbjährig 80,00 € und monatlich 15,00 €. Die tägliche Einfahrtsgebühr bei Auf- und Abladetätigkeiten für das Handelsgewerbe beträgt bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t 5,00 €.

Formular

Genehmigung "S"

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Ladetätigkeiten in den verkehrsberuhigten Zonen "F", "G" und "H" während der Auf- und Abladezeiten von 07.00 bis 10.00 Uhr

Falls die Notwendigkeit besteht, die verkehrsberuhigten Zonen "F", "G" und "H" (Brunogasse, Domplatz, Pfarrplatz, Große Lauben, Kleine Lauben, Säbener-Tor-Gasse, Hofgasse, Domgasse, Bäckergasse, Stufler Gasse, Untere-Schutzengel-Gasse, Obere-Schutzengel-Gasse, Schlipfgasse, Unterdrittelgasse, Zigglgasse und Kreuzgasse) in den Auf- und Abladezeiten von 07.00 bis 10.00 Uhr zu befahren, um Auf- und Abladearbeiten durchzuführen, kann ein Ansuchen für eine Jahresgenehmigung an das Kommando der Stadtpolizei gestellt werden. Die Parkzeit für die Durchführung von Auf- und Abladearbeiten ist limitiert auf maximal 30 Minuten, begründete Sonderfälle ausgenommen.

Voraussetzungen:

  • ausführlich begründetes Ansuchen 
  • 1 Stempelmarke zu 16,00 € für das Ansuchen (*) 
  • Fahrzeugschein des betreffenden Fahrzeuges 
  • 1 Stempelmarke zu 16,00 € für die Genehmigung, falls dem Ansuchen stattgegeben wird
  • Sekretariatsgebühren 0,52 €

Bei einer Verlängerung:

  • ausgestellte Genehmigung 
  • Fahrzeugschein


Ausnahmen und Gebühren: Für Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 t ist die Durchfahrt kostenfrei. Die Gebühr für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t beträgt jährlich 120,00 €, halbjährig 80,00 € und monatlich 15,00 €. Die tägliche Einfahrtsgebühr bei Auf- und Abladetätigkeiten für das Handelsgewerbe beträgt bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t 5,00 €.

Formular

Genehmigung "S"

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Ladetätigkeiten in den verkehrberuhigten Zonen "A", "B", "C", "D" und "E" außerhalb der Auf- und Abladezeiten von 07.00 bis 10.00 Uhr und von 14.30 bis 15.30 Uhr

Falls die Notwendigkeit besteht, die verkehrsberuhigten Zonen "A" bis "E" (Großer Graben, Weißenturmgasse, Albuingasse, Adlerbrückengasse, Adlerbrücke, Kaspar-von-Kempter-Weg, Schlachthofgasse, Maria-Hueber-Platz, Altenmarktgasse, Stadelgasse, Trattengasse, Runggadgasse, Mühlgasse, Hartwiggasse, Seminargasse und Griesgasse) außerhalb der Auf- und Abladezeiten von 07.00 bis 10.00 und von 14.30 bis 15.30 Uhr zu befahren, um Auf- und Abladearbeiten durchzuführen, kann ein Ansuchen für eine Jahresgenehmigung an das Kommando der Stadtpolizei gestellt werden. Die Parkzeit für die Durchführung von Auf- und Abladearbeiten ist limitiert auf maximal 30 Minuten, begründete Sonderfälle ausgenommen.

Voraussetzungen

  • ausführlich begründetes Ansuchen 
  • 1 Stempelmarke zu 16,00 € für das Ansuchen (*) 
  • Fahrzeugschein des betreffenden Fahrzeuges 
  • 1 Stempelmarke zu 16,00 € für die Genehmigung, falls dem Ansuchen stattgegeben wird
  • Sekretariatsgebühren 0,52 € 


Bei einer Verlängerung

  • ausgestellte Genehmigung 
  • Fahrzeugschein


Gebühren: Die Gebühr für Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 t beträgt jährlich 150,00 €, halbjährig 100,00 € und monatlich 30,00 €. Die tägliche Einfahrtsgebühr bei Auf- und Abladetätigkeiten für das Handelsgewerbe beträgt 10,00 €. Die Gebühr für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t beträgt jährlich 200,00 €, halbjährig 150,00 € und monatlich 40,00 €. Die tägliche Einfahrtsgebühr bei Auf- und Abladetätigkeiten für das Handelsgewerbe beträgt 12,00 €. Für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t beträgt die jährliche Gebühr 300,00 €, die halbjährige 250,00 € und die monatliche Gebühr 60,00 €. Die tägliche Einfahrtsgebühr bei Auf- und Abladetätigkeiten für das Handelsgewerbe beträgt hingegen 15,00 €.

Formular

Genehmigung "S"

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Ladetätigkeiten in den verkehrsberuhigten Zonen "F", "G" und "H" außerhalb der Auf- und Abladezeiten von 7.00 bis 10.00 Uhr

Falls die Notwendigkeit besteht, die verkehrsberuhigten Zonen "F, "G" und "H" (Brunogasse, Domplatz, Pfarrplatz, Große Lauben, Kleine Lauben, Säbener-Tor-Gasse, Hofgasse, Domgasse, Bäckergasse, Stufler Gasse, Untere-Schutzengel-Gasse, Obere-Schutzengel-Gasse, Schlipfgasse, Unterdrittelgasse, Zigglgasse und Kreuzgasse) außerhalb der Auf-und Abladezeiten von 07.00 bis 10.00 Uhr zu befahren, um Auf- und Abladearbeiten durchzuführen, kann ein Ansuchen für eine Jahresgenehmigung an das Kommando der Stadtpolizei gestellt werden. Die Parkzeit für die Durchführung von Auf- und Abladearbeiten ist limitiert auf maximal 30 Minuten, begründete Sonderfälle ausgenommen.

Voraussetzungen:

  • ausführlich begründetes Ansuchen 
  • 1 Stempelmarke zu 16,00 € für das Ansuchen (*) 
  • Fahrzeugschein des betreffenden Fahrzeuges 
  • 1 Stempelmarke zu 16,00 € für die Genehmigung, falls dem Ansuchen stattgeben wird
  • Sekretariatsgebühren 0,52 € 


Bei einer Verlängerung:

  • ausgestellte Genehmigung 
  • Fahrzeugschein


Gebühren: Die Gebühr für Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 t beträgt jährlich 150,00 €, halbjährig 100,00 € und monatlich 30,00 €. Die tägliche Einfahrtsgebühr bei Auf- und Abladetätigkeiten für das Handelsgewerbe beträgt 10,00 €. Die Gebühr für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t beträgt jährlich 200,00 €, halbjährig 150,00 € und monatlich 40,00 €. Die tägliche Einfahrtsgebühr bei Auf- und Abladetätigkeiten für das Handelsgewerbe beträgt 12,00 €. Für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t beträgt die jährliche Gebühr 300,00 €, die halbjährige 250,00 € und die monatliche Gebühr 60,00 €. Die tägliche Einfahrtsgebühr bei Auf- und Abladetätigkeiten für das Handelsgewerbe beträgt hingegen 15,00 €.

Formular

Genehmigung "S"

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Fahrgenehmigungen für Inhaber von Stellplätzen in verkehrsberuhigten Zonen

Die folgenden Personen, die Besitzer oder Mieter von Stellplätzen in verkehrsberuhigten Zonen sind, können ein Ansuchen für eine Jahresdurchfahrtsgenehmigung an das Kommando der Stadtpolizei richten:

  • Ansässige/Anrainer oder in den verkehrsberuhigten Zonen zeitweilig Wohnhafte (aus Arbeitsgründen, Studiengründen, Betreuung von Personen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, Hotelgäste u.ä.); 
  • Handelstreibende, dessen Betrieb in einer verkehrsberuhigten Zone liegt und mit einem Magazin versehen ist, das für die dauerhafte Warenbelieferung, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit, die überwiegend außerhalb der verkehrsberuhigten Zonen und Fußgängerzonen stattfindet, verwendet wird; 
  • physische Personen, inbegriffen zusammenlebende Familienmitglieder, welche grundbuchliche Eigentümer von Autoabstellplätzen sind.


Voraussetzungen:

  • ausführlich begründetes Ansuchen 
  • ausgefüllte Erklärung des Parkplatzinhabers (untere Teil des Ansuchformulars) 
  • Fahrzeugschein des betreffenden Fahrzeuges


Bei einer Verlängerung:

  • ausgestellte Genehmigung 
  • Fahrzeugschein


Gebühren: Sekretariatsgebühren 0,52 €.

Die Durchfahrt ist von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr untersagt.

Formular

Genehmigung "R"

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Parkgenehmigungen für Anwohner (Kurzparkzone)

Die Anwohner von Kurzparkzonen können beim Kommando der Stadtpolizei ein Ansuchen um Erhalt einer Parkgenehmigung für ihren Pkw. stellen, die das Parken in Kurzparkzonen in Aufhebung der Parkscheibenpflicht erlaubt. Diese Genehmigungen gelten nur für die auf der Genehmigung vermerkten Zone, alle anderen Kurzpark- bzw. alle gebührenpflichtigen Plätze sind ausgenommen.

Voraussetzungen:

  • Die ansuchende Person darf im Umkreis von 300 m zur Wohnung über keinen privaten Stellplatz verfügen
  • ausführlich begründetes Ansuchen 
  • Stempelmarke von 16,00 € für das Ansuchen (*) 
  • der Fahrzeugschein des betreffenden Fahrzeuges


Bei einer Verlängerung:

  • ausgestellte Genehmigung 
  • Fahrzeugschein

 

Gebühren:

  • Die jährlich zu entrichtende Gebühr beträgt 50,00 €
  • Sekretariatsgebühren 0,52 €


Formular

Genehmigung "D"

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Parkgenehmigungen für Anwohner (reservierte Flächen)

Die Anwohner bestimmter Straßen wie Trattengasse, Altenmarktgasse, Stadelgasse, Runggadgasse, Hartwiggasse, Albuingasse, Seminargasse, Griesgasse, Adlerbrückengasse, Pfarrplatz, Domplatz, Brunogasse, Hofgasse, Erhardplatz, Große Lauben und Kleine Lauben, denen es aufgrund der Verordnung des Bürgermeisters im Sinne des Art. 7/11° der Straßenverkehrsordnung erlaubt ist, können beim Kommando der Stadtpolizei ein Ansuchen um Erhalt einer Parkgenehmigung für ihren PKW. stellen, die das Parken auf reservierten Flächen erlaubt.

Voraussetzung:

  • ausführlich begründetes Ansuchen 
  • der Fahrzeugschein des betreffenden Fahrzeuges


Bei einer Verlängerung:

  • ausgestellte Genehmigung 
  • Fahrzeugschein

 

Gebühren: Die jährlich zu entrichtende Gebühr beträgt 50,00 €, Sekretariatsgebühren 0,52 €. Befinden sich die reservierten Parkplätze in einer verkehrsberuhigten Zone, ist die Durchfahrt von 11.00 bis 12.00 Uhr untersagt.

Formular

Genehmigung "E"

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Auf- und Abladetätigkeiten der Anwohner von verkehrsberuhigten Zonen

Anwohner der verkehrsberuhigten Zonen können ein Ansuchen an das Kommando der Stadtpolizei richten, um eine Jahresgenehmigung zum Auf- und Abladen von voluminösen und/oder schweren Waren zu erhalten. Diese Genehmigungen erlauben das Parken von maximal 15 Minuten.

Voraussetzungen:

  • ausführlich begründetes Ansuchen 
  • Fahrzeugschein des betreffenden Fahrzeuges

 

Bei einer Verlängerung:

  • ausgestellte Genehmigung 
  • Fahrzeugschein


Ausnahmen und Gebühren: Sekretariatsgebühren 0,52 €. Die Durchfahrt ist von 11.00 bis 12.00 Uhr untersagt. Für die Anwohner des Erhardplatzes, der Kleinen Lauben, der Großen Lauben und des Pfarrplatzes ist die Durchfahrt aufgrund des vermehrten Fußgängeraufkommens in den Zeiten von 10.00 bis 12.30 Uhr und von 16.00 bis 19.00 Uhr nicht erlaubt.

Formulare

Genehmigung "F" 

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Durchfahrtsgenehmigungen für besondere Notwendigkeiten

Personen, die nicht zu den vorangehenden Kategorien gezählt werden können, die aber nachweisen können, besondere und festgestellte Notwendigkeiten (z.B. Transport von schweren Musikinstrumenten zur Musikschule, Betreuung von betagten Familienmitgliedern mit Transport von Lebensmitteln und Wäsche usw.) zu haben, um für die kürzest mögliche, notwendige Zeit in das Innere von verkehrsberuhigten Zonen einzufahren und dort zu parken.

Voraussetzungen:

  • ausführlich begründetes Ansuchen 
  • Fahrzeugschein des betreffenden Fahrzeuges
  • Stempelmarke zu 16,00 € für das Ansuchen (abzuklären) (*) 


Bei einer Verlängerung:

  • ausgestellte Genehmigung 
  • Fahrzeugschein

Gebühren:

  • Stempelmarke zu 16,00 € für die Genehmgiung (abzuklären)  
  • Sekretariatsgebühren 0,52 €.


Die Durchfahrt ist von 11.00 bis 12.00 Uhr untersagt. Die Zufahrt zum Erhardplatz, zu den Kleinen Lauben, Großen Lauben und zum Pfarrplatz ist aufgrund des vermehrten Fußgängeraufkommens in den Zeiten von 10.00 bis 12.30 Uhr und von 16.00 bis 19.00 Uhr nicht erlaubt.


Formular

Genehmigung "T"

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(*) HINWEIS:

Die Ansuchen für die Jahresgenehmigungen können persönlich im Büro oder mittels zertifizierter Mail (PEC): polizialocale.bressanone@legalmail.it an die Ortspolizei geschickt werden.
Um das Ansuchen schnellstmöglich bearbeiten zu können, bitten wir sie, bei Zusendung der Unterlagen in digitaler Form (PEC) und falls für das Ansuchen Stempelgebühren zu entrichten sind, diese im Voraus auf das Kontokorrent der Ortspolizei Brixen bei der Raiffeisenkasse Eisacktal (IBAN: IT41N0830758221000300097080 - SWIFT/BIC: RZSBIT21007) zu überweisen und den eingescannten Überweisungsbeleg dem Antrag beizulegen. Als Zahlungsgrund geben sie bitte die Kennung "PERANN", den Namen des Antragstellers und den Typ der angesuchten Genehmigung an. Nach Überprüfung der Unterlagen wird von Seiten des Kommandos die virtuelle Stempelmarke auf dem Ansuchen angebracht und die diesbezügliche Nummer dem Antragsteller mitgeteilt.

 

Zuständiges Amt