Laut Beschluss der Landesregierung vom 23. Jänner 2018, Nr. 57 hat die Gemeinde die Aufgabe, die außerschulischen Betreuungsangebote zu koordinieren, d.h.:
- sie sammelt die Infos zu den einzelnen Initiativen auf Gemeindegebiet;
- sie gibt eine übersichtliche Information über die auf Gemeindegebiet angebotenen Projekte heraus;
- sie sammelt die Ansuchen um Landesbeiträge für die Betreuungsangebote auf Gemeindegebiet,
- sie übermittelt die Landesbeitragsgesuche an die Familienagentur des Landes, Endtermin 1. März!!!