Versöhnungsprotokoll

Versöhnungsprotokoll

Auf Grund der geltenden Standesamtsordnung können Eheleute, die die Trennung beantragt haben, diese vor dem Standesbeamten, ohne Rechtsanwalt, durch ein Versöhnungsprotokoll widerrufen. Dieses Versöhnungsprotokoll kann in der Trauungsgemeinde oder in der Gemeinde, in welcher der Trauakt übertragen ist, gemacht werden. Es müssen ein Original des rechtskräftigen Trennungsurteils und die Identitätskarten vorgelegt werden. Es fallen keine Kosten an.

 

 

Zuständiges Amt