Der Wahlausweis wurde bereits bei den Parlamentswahlen im Frühling 2001 verteilt und ist für 18 Wahlgänge gültig Voraussetzungen Bei Verlust, Beschädigung oder Unverwendbarkeit desselben, wird auf Anfrage durch Selbstbescheinigung ein Duplikat ausgestellt. Bei Wohnsitzänderungen innerhalb derselben Gemeinde, erhält der Wähler nach den Abschluss der Revision einen Aufkleber mit der Angabe des neuen Wahlsprengels. Bei Wechsel der Wohnsitzgemeinde wird nach Abschluss der Revision der neue Wahlausweis zugestellt und der alte eingezogen.

Die Umstellung erfolgt automatisch beim Wechsel in eine andere Gemeinde.