Die Gemeinde Brixen hat 118.633,10 Euro erneut staatliche Gelder erhalten, mit denen Einzelpersonen oder Familien unterstützt werden können, die durch den Corona-Notstand vorübergehend ohne Einkommen sind. Die Zugangsvoraussetzungen wurden vom Südtiroler Gemeindenverband erarbeitet und vom Brixner Stadtrat genehmigt. "Unser Ziel ist es, auch dieses Mal die Zuteilung der Gutscheine so einfach und unbürokratisch wie möglich zu gestalten", so Bürgermeister Peter Brunner, "damit prekäre Situationen schnell aufgefangen werden können." "Mit diesen Einkaufsgutscheinen möchten wir jene Bürger unterstützen, die in eine schwierige wirtschaftliche Situation aufgrund des Notstandes geraten sind und die keine weiteren Zuwendungen erhalten", so Stadträtin Bettina Kerer. Mit den Gutscheinen können die Antragsteller in Geschäften, die sich an der Aktion beteiligen, Lebensmittel, Grundbedarfsgüter, Medikamente und Hygieneprodukte einkaufen. Ausgeschlossen sind Alkohol und Tabakwaren.
Ansuchen dürfen?
Die Einkaufsgutscheine können von Personen beantragt werden, die in der Gemeinde Brixen ansässig sind und sich derzeit aufgrund der Aussetzung der Handels-, Handwerks-, der industriellen oder der freiberuflichen Tätigkeiten, sowie der Aussetzung des abhängigen Arbeitsverhältnisses in ernsten finanziellen Engpässen befinden.
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Nur ein Mitglied der zusammenlebenden Familie darf den Antrag stellen, der in Form einer Eigenerklärung erfolgt. Die Richtigkeit der angegebenen Informationen wird stichprobenartig überprüft.
Die Einkaufsgutscheine können ab 21.Dezember 2020 beantragt werden:
Via E-Mail
Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung kann, zusammen mit einer Kopie des gültigen Ausweises des Antragstellers an: gutscheine.buonispesa@brixen.it gemailt werden.
Telefonisch
Bürger können die Nummer 0472/062146 (Mo.-Fr. 09.00-12.00 Uhr) anrufen. Der Antrag wird von der Gemeinde ausgefüllt. Bei der Übergabe der Gutscheine muss ein Ausweis vorgelegt und der Antrag unterschrieben werden.
Wie erhält man die Einkaufsgutscheine?
Die Einkaufsgutscheine können immer am Tag nach dem Ansuchen von Montag bis Donnerstag von 14.30 bis 17.00 Uhr im Bürgerschalter abgeholt werden. Bitte ein Ausweisdokument mitnehmen.
Die Gutscheine sind bis einschließlich 30.04.2021 in den teilnehmenden Geschäften einlösbar.
Liste der teilnehmenden Geschäfte