Aus der Gemeinderatssitzung vom 25. März 2021

Der Gemeinderat beschließt die Abänderung der Satzung der Stadtwerke Brixen und ernennt die Kommission für Chancengleichheit und die Gemeindekommission für den Erlass von Unbewohnbarkeitserklärungen, zudem werden vier Vereinbarungen mit der Bezirksgemeinschaft Eisacktal genehmigt

Pünktlich um 18:00 Uhr startete die Videokonferenz des Gemeinderates mit einem umfangreichen Arbeitsprogramm. Zunächst wurden die Anfrage des Gemeinderates Angelo Baffo und die vier Anfragen des Gemeinderates Stefan Unterberger beantwortet, um anschließend auf die drei Beschlussanträge einzugehen und die Ernennung zweier Kommissionen zu beschließen, die Satzung der Stadtwerke Brixen zu genehmigen und über vier Vereinbarungen mit der Bezirksgemeinschaft Eisacktal abzustimmen.

Der erste behandelte Beschlussantrag der Gemeinderäte Stenico und Frei betreffend „Hofburggarten – Zurück in die Zukunft mit Nachdenkpause vor dem Hintergrund des Siegerprojektes von Freilich“ wurde mit 2 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen nach eingehender Diskussion und Darlegung unterschiedlicher Ansichten, abgelehnt. In Bezug auf dieses Projekt wurde bereits mehrmals mehrheitlich im Gemeinderat beschlossen, es nicht mehr weiter zu verfolgen und zu den Akten zu legen. Der Rekurs der Architektenkammer betreffend Beauftragung von Andrè Heller wird im Mai im Staatsrat verhandelt.

Bezüglich Beschlussantrag der Gemeinderäte Mahlknecht und Fink betreffend „Sensibilisierungskampagne der Gemeinde Brixen anlässlich des Welt-Autismus-Tages am 02.04.2021“ bringen die SVP und der PD einen gemeinsamen Tagesordnungspunkt ein, indem sie unterstreichen, dass Initiativen zu Sensibilisierungskampagnen durchwegs lobenswert sind und die Öffentlichkeit auf eine gesellschaftliche Aufgabenstellung rund um Respekt, Akzeptanz und Inklusion von Menschen mit besonderen Bedürfnissen aufmerksam machen. Die Gemeindeverwaltung ist seit längerem im Austausch sowohl mit der Direktorin des Gesundheitsbezirkes Brixen als auch mit dem Leiter des Psychologischen Dienstes, Dr. Roland Keim zur Thematik Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) und setzt sich für eine Verbesserung der Einrichtung zur Betreuung von Menschen mit Autismusstörungen ein. Konkret wurde das Psychologenpersonals um einen Psychologen und um zwei zusätzliche Ergotherapeuten aufgestockt und es wurde ein Fachteam für ASS implementiert. Einmal wöchentlich werden im Therapiecenter im Kinderdorf Therapiestunden für Eltern und Kinder angeboten. Die Therapiestunden möchte man noch zeitlich und räumlich ausbauen. Pünktlich zum internationalen Autismus-Tag am 02. April startet das Fachteam für ASS im Gesundheitsbezirk Brixen zusätzlich mit einer wöchentlichen Sprechstunde. Die Belange von Menschen mit Autismus werden in der Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderung, die von der Gemeinde eingesetzt wird, direkt vertreten und thematisiert. Die Präsidentin des Arbeitskreises Eltern Behinderter, Angelika Stampfl, sitzt seit mehreren Jahren in der Arbeitsgruppe und unterstützt diese aktiv beim Abbau von Barrieren. Auf Anfrage von Organisatoren hat die Gemeinde zusammen mit den Stadtwerken Brixen für die Sensibilisierungskampagne am 02.04.2021 konkrete Unterstützungsmaßnahmen der Initiative zugesagt bzw. bereits übernommen.
Es versteht sich von selbst, dass bei der riesigen Fülle an Gedenk-, Aktions- und Welttagen zu allen möglichen Thematiken weder der Gemeinderat als politisches Organ noch die Gemeindeverwaltung Adressat für die Auswahl bzw. die Ausführung von Gedenkveranstaltungen sein kann. Die Gemeinde richtet in verschiedenen Bereichen Arbeitsgruppen und Kommissionen ein, welche ein Tätigkeitsprogramm definieren und Arbeitsschwerpunkte festlegen. Es ist nicht denkbar und nicht praktisch umsetzbar, dass zu jedem „Welttag“ in Brixen eine entsprechende Initiative stattfindet.
Es erscheint demnach sinnvoller, Anliegen dieser Art zeitgerecht an die Arbeitsgruppen und Kommissionen heranzutragen, die eine solche Initiative in ihr Arbeitsprogramm aufnehmen können und gemeinsam mit geeigneten Trägervereinen bzw. Initiativgruppen die Durchführung und Umsetzung begleiten können.
Somit beschließt der Gemeinderat, künftig die Auswahl und Organisation von Welt-, Aktions-, Internationalen und Gedenktagen der jeweils zuständigen Arbeitsgruppe bzw. Kommission zu übertragen und gegebenenfalls zu unterstützen.
Der Beschlussantrag der Gemeinderäte Mahlknecht und Fink wurde von den Einbringern zurückgezogen und der Tagesordnungspunkt einstimmig angenommen.

Der Beschlussantrag der Gemeinderäte Stenico und Frei betreffend „Benennung der Straßen, Plätze und ähnliche Stellen nach Frauen, welche sich durch ihre Taten und Beiträge an der Gesellschaft ausgezeichnet haben“ wurde abgelehnt und der hierzu von SVP und PD eingereichte Tagesordnungsantrag mit 21 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.
Als Präsidentin für Chancengleichheit unterstützt die Stadträtin Monika Leitner die Herangehensweise und den Wunsch anerkannten Frauen, die durch ihr Fachgebiet oder durch besondere Taten ausgezeichnet wurden, die Sichtbarkeit und die entsprechende Anerkennung durch die Benennung von neuen Wegen und öffentlichen Orten mit deren Namen zu geben. Nur 11% der Straßen in Südtirol, die nach Menschen benannt sind, tragen Frauennamen. Eine Frauenquote in diesem Bereich einzuführen, wird als wenig sinnvoll erachtet. Die Benennung von Straßen, Plätzen und Orten ist durch zwei Faktoren gekennzeichnet: einerseits der „Genius loci“, der Geist des Ortes, andererseits eine demokratische Praxis. Ersterer bezeichnet die ureigene Aura eines Ortes, das Wissen, die Tradition und die Geschichte, die mit diesem Ort zusammenhängen. Zweiter Faktor ist die Absprache mit der vor Ort ansässigen Bevölkerung. Aus diesen Gründen werden auch weiterhin die Benennungen unter dem Einfluss topografischer, historischer und sozialer Gegebenheiten stehen. „Trotzdem sind wir bestrebt einer lokal verankerten, weiblichen Persönlichkeit klar den Vorzug bei der Benennung öffentlicher Orte zu geben“ schließt Leitner ab.

Ernennung der Kommission für Chancengleichheit Amtsperiode 2020-2025
Auch für die laufende Periode beauftragte Bürgermeister Peter Brunner Stadträtin Monika Leitner mit dem Bereich der Chancengleichheit, damit bleibt sie weiterhin die Vorsitzende der Kommission. Für die Arbeiten in der verbleibenden Amtsperiode wurden sieben Kandidaten vorgeschlagen, den Sprung in die Kommission haben Sarah Frener, Franziska Larcher, Dalia Federico, Elisabetta Rella, Giada Del Marco und Margareta Ploner geschafft.
Die Kommission für Chancengleichheit besteht aus sieben gewählten Mitgliedern und ist neben dem Beirat für Integration und der Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderung Teil des übergeordneten Konzeptes „Inklusives Brixen“. Ziel ist es, Barrieren in jeglichen Bereichen abzubauen und eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von benachteiligten Gruppen zu fördern. Die Kommission für Chancengleichheit hat den Auftrag, Initiativen und Maßnahmen für die Gleichstellung von Frau und Mann in Politik und Wirtschaft, in der Arbeitswelt sowie in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen voranzutreiben und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes aufzuzeigen. Ab heuer neu in der Kommission ist eine Vertretung für das Netzwerks Ready zur Verhinderung von geschlechtsbedingter Diskriminierung, für welches Francesca Delise als Expertin berufen wird. Die Kommission für Chancengleichheit setzt in Brixen seit langem frauenorientierte Akzente. So organisieren die Mitglieder alljährlich beispielsweise den Equal Pay Day, eine Initiative, welche auf die geschlechtsspezifische Lohndifferenz zwischen Frau und Mann hinweist. Die heurige Ausgabe ist für den 23. April in Planung. Eingebunden werden künftig auch alle weiblichen Gemeinderatsmitglieder. Im November finden anlässlich des Tages gegen Gewalt an Frauen diverse Aktionen statt, so verteilten alle Bäckereien Brixens Brotsäckchen mit der Aufschrift „Respekt ist unser tägliches Brot“, die Plakataktion mit Gesichtern aus der Brixner Bevölkerung mahnt zu Respekt und zum Hinschauen. Am Tag der Frau versucht man alljährlich die Geschäfte der Altstadt in Aktionen mit einzubeziehen, die auf den Wert der Frau in der Gesellschaft hinweisen. Im heurigen Lockdown beispielsweise hat man sich für eine Briefaktion zusammen mit der Südtiroler Autorinnen- und Autorenvereinigung entschieden. Wichtige institutionelle Partner innerhalb der Gemeinde Brixen - Arbeitsvermittlungszentrum, Sozialpartner - werden regelmäßig zu Sitzungen eingeladen, um vor allem Initiativen zur Vereinbarkeit Familie und Beruf zu unterstützen. Zudem wurde inzwischen eine intensive Netzwerkarbeit mit Frauenorganisationen der Stadt aufgebaut, etwa dem Frauenhaus oder dem Zonta Club. Gerade die Pandemie, die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern erneut aufbricht, verstärkt und Doppelbelastungen von Frauen in noch nie gekannter Weise vor Augen führt, zeigt, dass es in punkto Gleichberechtigung von Frauen noch viele Arbeitsfelder gibt.

Die Ernennung der Gemeindekommission für den Erlass von Unbewohnbarkeitserklärungen wurde mehrheitlich angenommen. Die Kommission wird wie folgt zusammengesetzt sein: Vertreter des Gesundheitsbezirkes Brixen sind Dr. Silvia Spertini als effektives Mitglied und Dr. Martha Augschiller als Ersatzmitglied; Techniker der Gemeinde: Geom. Fulvio Salina Callegari als effektives Mitglied und Geom. Daniel Bertoldi als Ersatzmitglied; Techniker der Landesabteilung Wohnbau: Geom. Florian Gurschler als effektives Mitglied und Geom. Manuel Weissenegger als Ersatzmitglied.

Die Abänderung der Satzung der Gesellschaft „Stadtwerke Brixen AG“ genehmigt der Gemeinderat mit 25 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung. Die Genehmigung der Nebenabreden für die Ausübung der gemeinsamen ähnlichen Kontrollen im Sinne des Art. 8 der Satzung der Gesellschaft „Stadtwerke Brixen AG“ wurde auch mit 25 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung erteilt.
Nach Beitritt auch der Gemeinden Vahrn, Natz-Schabs, Rodeneck, Mühlbach, Klausen, Franzensfeste und Lüsen in die Stadtwerke Brixen AG hat sich die Notwendigkeit ergeben, die Satzung der Stadtwerke entsprechend anzupassen. Im Wesentlichen mussten die Vorgaben der Antikorruptionsaufsichtsbehörde (ANAC) berücksichtigt werden, damit die Stadtwerke Brixen als Inhouse-Gesellschaft aller Mitgliedsgemeinden verschiedene Dienstleistungen übernehmen dürfen. Dies bedeutet, dass in der Satzung die sogenannte „gemeinsame ähnliche Kontrolle“ vorgesehen werden musste. Diese besagt, dass alle beteiligten Gemeinden gemeinsam die an die Stadtwerke Brixen übertragenen Dienstleistungen überwachen können, so als würde es sich um eigene Dienstleistungen handeln. Für die detaillierte Regelung der „gemeinsamen ähnlichen Kontrolle“ verweist die Satzung auf die Nebenabreden, welche auch im Zuge der Gemeinderatssitzung genehmigt wurden.

Die Genehmigung der Vereinbarung über die Führung der Regionalentwicklungsstelle Eisacktal zwischen der Bezirksgemeinschaft Eisacktal und den Gemeinden Barbian, Brixen, Feldthurns, Klausen, Lajen, Lüsen, Mühlbach, Natz-Schabs, Rodeneck, Vahrn, Villanders, Villnöss und Waidbruck für die Dauer von 5 Jahren ab 01.01.2021 wurde mit 24 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen erteilt.
Die geschätzten Kosten belaufen sich auf circa 0,50 € pro Einwohner. Die Gemeinde Brixen hat im Jahr 2019 anteilsmäßig 11.000 Euro übernommen.
Die Aufgabe der Stelle für Regionalentwicklung besteht in der Zusammenarbeit verschiedener Akteure aus unterschiedlichen Bereichen, Organisationen und Institutionen, um Ideen für die Regionalentwicklung projekt- und umsetzungsorientiert zu verfolgen sowie konkrete Projekte und Vorhaben mit gemeinsamen Lösungsansätzen einer Realisierung zuzuführen. Die Stelle für Regionalentwicklung ist verpflichtet einmal im Jahr den Gemeinden einen Tätigkeitsbericht vorzulegen. Im Jahresbericht 2020 wird das Jahr 2020 als Jahr der Veränderungen beschrieben. Veränderungen, die auch als Chance gesehen werden können. So setzte die Stelle für Regionalentwicklung einige interessante Akzente, zum Beispiel im Bereich der nachhaltigen Mobilität insbesondere in der Gemeinde Brixen, oder bei der Entwicklung des Wirtschaftsstandortes mit dem Unternehmensnetzwerk „InnoValley Eisacktal“. Natürlich ist auch zu beklagen, dass aufgrund der Pandemie einiges nicht möglich war. Für die Zukunft möchte die Stelle für Regionalentwicklung weiterhin eine wichtige Unterstützung für Finanzierungsmöglichkeiten lokaler und übergemeindlicher Projekte anbieten und einen Teil der aufwändigen Verwaltungsarbeit abnehmen. Sie könnte Bürgerbeteiligungen organisieren, Prozesse moderieren und den einzelnen aktive Beteiligungsmöglichkeiten bieten. Zudem gibt sie auch Informationen zu verschiedenen Fördermöglichkeiten für Gemeinden.

Die Genehmigung der Vereinbarung betreffend die Beratungsleistungen der Verbraucherzentrale Südtirol in Brixen und Klausen zwischen der Bezirksgemeinschaft Eisacktal und den Gemeinden Barbian, Brixen, Feldthurns, Klausen, Lajen, Lüsen, Mühlbach, Natz-Schabs, Rodeneck, Vahrn, Villanders, Villnöss und Waidbruck erfolgte mit 25 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.
Der Dienst in Brixen und in Klausen wurde von Jahr zu Jahr immer mehr in Anspruch genommen. Personen, die sich in einer finanziell schwierigen Situation befanden, die gesundheitliche Bedenken äußerten oder allgemeine Informationen zu Verbraucherfragen und Konsumentenschutz benötigten, wandten sich an die Beratungsstelle. In Pandemiezeiten war eine Beratung zwar nicht immer persönlich möglich, aber der telematische Weg wurde gut genutzt und hat den Beratungsaufwand keineswegs vermindert. So wurden 2020 insgesamt 692 Beratungen in Anspruch genommen, davon 292 der Bürger in der Gemeinde Brixen.
Die insgesamt anfallenden jährlichen Kosten von 9.900 Euro für die Beratungsleistungen sowie die Dauer der Vereinbarung ab 2021 bis 2025 wurden in der Sitzung des Gemeinderates genehmigt.

Die Vereinbarung über die Beteiligung der Gemeinden an den Kosten für den „Nightliner Eisacktal/Pustertal“ zwischen der Bezirksgemeinschaft Eisacktal und den Gemeinden Barbian, Brixen, Feldthurns, Klausen, Lajen, Lüsen, Mühlbach, Natz-Schabs, Rodeneck, Vahrn, Villanders, Villnöss und Waidbruck wurde mit 25 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung genehmigt.
Die Vereinbarung gilt für die Dauer von 5 Jahren mit Beginn ab 01.12.2020. Zahlreiche Gründe sprechen für den Einsatz eines Nachtdienstes, wie zum Beispiel das Ziel ein sicheres und nachhaltiges Mobilitätsverhalten zu fördern, den Erfordernissen der Jugendlichen nachzukommen, die Benutzung der privaten Fahrzeuge zu beschränken und einer Vorbeugung von Verkehrsunfällen beizutragen. Die Kostenbeteiligung aller Gemeinden an den Kosten des Nightliner beträgt 55.000 Euro. Die Gemeinde Brixen hatten 2019 einen Kostenanteil von 22.000 Euro zu tragen.

Abschließend wurde noch die Vereinbarung über die Beteiligung der Gemeinden an den Kosten für die Führung des „Infopoint Mobile“ in Brixen für die Jahre 2021 bis 2025 einstimmig genehmigt. Die Kostenbeteiligung der Gemeinden beläuft sich insgesamt auf 7.000 Euro pro Jahr, die Gemeinde Brixen wurde anteilsmäßig mit 2.918 Euro im Jahr 2019 belastet. Der „Infopoint Mobile“ in Brixen übernimmt folgende Aufgaben:
-    Anlauf- und Informationsstelle in allen Fragen der Mobilität,
-    Verkaufsstelle für alle Fahrscheine des öffentlichen Nahverkehrs, sowie der internationalen und nationalen Zugverbindungen,
-    Anlaufstelle für Schüler, Studenten und Senioren, für die Ausgabe und Verteilung von Fahrscheinen, Abo+ und Abo60+,
-    Anlaufstelle für Touristen im allgemeinen und für Touristen der umliegenden Gastbetriebe,
-    Anlaufstelle für Reklamationen, Prüfung und Weiterleitung derselben an die zuständigen Stellen,
-    Verteilerstelle für jegliches Informationsmaterial rund um den Nahverkehr,
-    Anlaufstelle in Sachen Mobilität für die umliegenden Gemeinden, die Bezirksgemeinschaft, die Tourismusvereine und die Infostelle BBT,
-    Verwaltung eines eigenen Internetportals mit Informationen und weiteren Diensten zum „Infopoint Mobile“,
-    Organisation von Weiterbildungsveranstaltungen und Kursen im Bereich der Verkehrserziehung und Prävention,
-    Ausarbeitung von Broschüren für die Information an die Fahrgäste.
Der „Infopoint Mobile“ wird von einem Mobilitätsbeirat unterstützt. Dieser hat beratende und Kontrollfunktion und organisiert und koordiniert die Überwachungstätigkeit.