Dauerzählung

DIE NEUE DAUERZÄHLUNG

Mit Oktober 2018 startete das Istat die neue Volkszählung, die nun jedes Jahr und nicht mehr alle zehn Jahre stattfindet und dank der Integration mit Daten aus Verwaltungsbeständen eine kontinuierliche und zeitnahe Veröffentlichung von Informationen ermöglicht.

Es sind auch nicht mehr alle Gemeinden gleichzeitig betroffen, sondern abwechselnd eine Stichprobe davon. Unsere Gemeinde fällt auch dieses Jahr – zusammen mit anderen 50 Südtiroler Gemeinden – in die Stichprobe.

Die Hauptvorteile der neuen Volkszählung sind eine starke Kostendämpfung und eine Verringerung der Belastung für die Haushalte.

Die Teilnahme ist eine gesetzliche Verpflichtung, aber auch eine wichtige Chance.

Es handelt sich dabei um eine STICHPROBENZÄHLUNG. Das bedeutet, dass nicht alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde von der Erhebung betroffen sind, sondern nur jene, die in bestimmten ausgewählten Teilen des Gemeindegebietes wohnen.

Die Dauerzählung wird gemäß den europäischen und staatlichen Bestimmungen durchgeführt. Ziel der Erhebung ist es, zu überprüfen, wie viele Personen tatsächlich ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, und nützliche Informationen zu erhalten, mit denen soziale und wirtschaftliche Maßnahmen effizienter geplant werden können.

Die Zählung wird ONLINE über Computer durchgeführt und gliedert sich in 2 Erhebungen. Die erste davon (Gebietserhebung) beginnt am 10. Oktober 2019 und dauert bis maximal 14. November 2019. Dabei werden die betroffenen Haushalte von einem Zähler der Gemeinde aufgesucht, der eine Befragung mit einem Tablet vornehmen wird.

Die zweite Erhebung (Listenerhebung) beginnt am 7. Oktober 2019 und endet am 20. Dezember 2019. In diesem Falle sind die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eingeladen, den Zählungsbogen selbst am Computer auszufüllen. Zu diesem Zwecke erhalten sie ein Schreiben des ISTAT/ASTAT mit Angabe des Benutzernamens und des Passwortes, die für den Zugriff auf den Online-Fragebogen notwendig sind. Der ausgewählte Haushalt muss an der Zählung teilnehmen. Es besteht die gesetzliche Pflicht zur Beantwortung der Fragen.

Sollten die Bürger den Zählungsbogen bis zum 7. November 2019 nicht selbst ausgefüllt haben, werden sie von der Gemeinde kontaktiert. Selbstverständlich steht auch das Gemeindeerhebungsamt (Bürgerschalter) für Hilfe beim Ausfüllen und/oder Informationen gerne zur Verfügung.

 

Weitere Informationen hier

Depliant 1

Depliant 2