Die Akontozahlung der GIS 2020 kann bis zum 16.12.2020 eingezahlt werden – Versenden der GIS-Berechnung auf Anfrage

Mit der Dringlichkeitsmaßnahme vom 26.03.2020 Nr. 14 hat der Landeshauptmann die Einzahlungsfristen für die Gemeindesteuern auf den 15. Dezember 2020 verschoben. Somit wurde auch die Fälligkeit der Akontozahlung der GIS (Gemeindeimmobiliensteuer) vom 16.06.2020 auf den 16.12.2020 verschoben. Für das Jahr 2020 besteht somit die Möglichkeit die GIS mit einer einzigen Zahlung im Dezember ohne Strafe und ohne Zinsen zu begleichen.

Aus diesem Grund hat die Gemeindeverwaltung beschlossen die Vorausberechnung der Akontozahlung, welche bis dato mit Ende Mai an die Steuerzahler per Post zugesendet wurde, NICHT zu verschicken.

In den vergangen Wochen haben sich vermehrt Bürger an das Steueramt gewandt, mit der Frage, ob sie die Akontozahlung dennoch tätigen können und ob wir ihnen bei der Berechnung bzw. beim Ausfüllen des Steuerformulars F24 behilflich sein könnten. Viele Steuerpflichtige würden es bevorzugen schon jetzt, auch wenn es dafür keine gesetzliche Verpflichtung gibt, die Akontozahlung der GIS 2020 zu tätigen, damit sie im Dezember nicht einen u.U. hohen Gesamtbetrag auf einmal begleichen müssen. Andere wiederum sind noch unschlüssig ob sie die 1. Rate begleichen wollen oder nicht, möchten aber dennoch die Aufstellung der Vorausberechnung erhalten um ihre Positionen zu kontrollieren und um die Höhe der zu zahlenden Jahressteuer in Erfahrung zu bringen.

Auch einige Firmen haben sich mit uns in Verbindung gesetzt damit wir ihnen das Steuerformular F24 für die Zahlung der 1. Rate GIS 2020 zuschicken. Viele von ihnen haben diverse Steuerguthaben und da die Bearbeitung bzw. Rückzahlung eines solchen Guthabens durch den Staat relativ lange dauert, ist es für sie von Vorteil derartige Guthaben mit der anfallenden GIS zu verrechnen.

Das Steueramt der Gemeinde Brixen hat daher entschieden allen Steuerzahlern, auf Anfrage, den Dienst der Berechnung der GIS, samt Erstellung des notwendigen Steuerformulars F24 für die Zahlungen zu gewährleisten.

Jeder der die Aufstellung der Vorausberechnung und/oder das vorausgefüllte Steuerformular F24 erhalten möchte, kann sich telefonisch an folgende Nummern bzw. per E-Mail an folgende Adressen wenden:

Siro dalla Ricca - Tel. 0472 06 20 43 e-Mail: siro.dallaricca@brixen.it

Katja Bauer – Tel.: 0472 06 20 40 E-Mail: katja.bauer@brixen.it

Verena Glatz: Tel.: 0472 06 20 45 E-Mail: verena.glatz@brixen.it

Zertifizierte E-Mail: tributi.bressanone@legalmail.it

Sollte es notwendig sein, dass Steuerzahler persönlich in das Büro kommen müssen, bitten wir sie, uns vorab telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren. Nur so sind wir in der Lage den Zustrom an Personen gemäß der geltenden Bestimmungen zur sozialen Distanzierung, und was noch wichtiger ist, ihre und unsere Sicherheit, zu garantieren.

Um eine effizienteren Dienst gewährleisten zu können wurden die Öffnungszeiten für das Publikum verlängert. Daher ist es nun auf Anfrage möglich, Termine am Nachmittag zu vereinbaren und zwar laut folgenden Öffnungszeiten:

Montag – Donnerstag von 07:45 bis 12:15 und von 13:45bis 15:45 

Freitag von 07:45 bis 12:15

Der Zugang zu den Büros wird nur mit Mund-Nasenschutzmasken gewährt.