Einkaufsgutscheine: Frist bis 30. Juni verlängert

118.633,10 Euro hat die Gemeinde Brixen an staatlichen Geldern erhalten, mit denen Einzelpersonen oder Familien unterstützt werden können, die durch den Corona-Notstand vorübergehend ohne Einkommen sind. Die Zugangsvoraussetzungen wurden vom Südtiroler Gemeindenverband erarbeitet, und vom Stadtrat genehmigt. "Ziel der Gemeinde Brixen ist es, die Zuteilung der Gutscheine so einfach und unbürokratisch wie möglich zu gestalten und mit der Verteilung so bald als möglich zu beginnen", so Bürgermeister Peter Brunner, "damit prekäre Situationen schnell aufgefangen werden können." "Die Einkaufsgutscheine sind speziell für jene Bürger gedacht, die sich vorübergehend und aufgrund des Notstandes in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und die sonst keine Zuwendungen erhalten", so Stadträtin Monika Leitner. Mit den Gutscheinen können die Antragsteller in Geschäften, die sich an der Aktion beteiligen, Lebensmittel, Grundbedarfsgüter, Medikamente und Hygieneprodukte einkaufen. Ausgeschlossen sind Alkohol und Tabakwaren.

Wer darf ansuchen?

Die Einkaufsgutscheine können von Personen beantragt werden, die in der Gemeinde Brixen ansässig sind und sich derzeit aufgrund der Aussetzung der Handels-, Handwerks-, der industriellen oder der freiberuflichen Tätigkeiten, sowie der Aussetzung des abhängigen Arbeitsverhältnisses in ernsten finanziellen Engpässen befinden.

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die finanziellen Ressourcen (Bank-/Postsaldo und sonstige Ersparnisse) der gesamten Familie müssen unter 5.000 Euro ausmachen.
  • Das Nettoeinkommen der Familie des Monats März darf folgende Beträge nicht überschreiten:
    • 500 Euro für Einzelpersonen
    • 650 Euro für Familien mit zwei Personen
    • 840 Euro für Personen mit drei Personen
    • 1.000 Euro für Familien, die aus vier Personen bestehen
    • 1.200 Euro für Familien mit fünf oder mehr Mitgliedern
  • Die Familie bzw. der Antragsteller darf keine andere öffentliche Zuweisung für den Ankauf von Lebensmitteln erhalten.

Nur ein Mitglied der zusammenlebenden Familie darf den Antrag stellen, der in Form einer Eigenerklärung erfolgt. Die Wahrhaftigkeit der Informationen wird stichprobenartig überprüft.
 
Zwei Wege zum Einkaufsgutschein  
 
Online
Ab Donnerstag, 9. April 2020, kann um die Lebensmittelgutscheine angesucht werden. Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anträge werden mit einer Kopie des Ausweises an: gutscheine.buonispesa@brixen.it  geschickt. Die Gutscheine werden direkt dem Antragsteller nach Hause gebracht.

Telefonisch
Bürger können ebenso die Nummern 0472/062146 oder 0472/062031 (Mo.-Fr. 09-12, 14-16) anrufen. Der Antrag wird von der Gemeinde ausgefüllt, die Gutscheine werden dann direkt nach Hause gebracht. Bei der Übergabe der Gutscheine muss der Antrag unterschrieben und ein Ausweis vorgelegt werden.

Wie erhält man die Einkaufsgutscheine?

Die Einkaufsgutscheine können ab sofort im Parterre der Stadtbibliothek (Domplatz Nr. 13) zu den Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr abgeholt werden. Bitte ein Ausweisdokument mitnehmen.

Die Gutscheine sind bis einschließlich 30.06.2020 in den teilnehmenden Geschäften einlösbar.

Die Höhe der zugewiesenen Einkaufsgutscheine hängt von der Anzahl der Familienmitglieder ab, für Einzelpersonen etwa 150 Euro, zusätzliche 100 Euro für jedes weitere Mitglied der Familie bis zu einem Höchstbetrag von 550 Euro.

Formular / Eigenerklärung

Liste der teilnehmenden Geschäfte