Gemeindeimmobiliensteuererleichterungen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem durch COVID-19 verursachten epidemiologischen Notstand

Mit dem Landesgesetz „Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt der Autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2020 und für den Dreijahreszeitraum 2020-2022“ hat der Landtag am 30. Juli 2020 auch GIS-Steuererleichterungen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem durch COVID-19 verursachten epidemiologischen Notstand festgelegt. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Internetseite des Steueramtes der Gemeinde Brixen (Link).