Aus der Gemeinderatssitzung vom 25. Februar 2021

Gemeinderat genehmigt die Bilanzänderung, die Ernennung des Seniorenbeirates und die Verordnung zur Regelung des Taxi- und Mietwagendienstes mit Fahrer

Die Videokonferenz des Gemeinderates wird eröffnet mit der Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.12.2020 und der Beantwortung der fünf Anfragen der Süd-Tiroler Freiheit, einer Anfrage der Grünen Bürgerliste und einer Anfrage des Team K.

Der Beschlussantrag der Gemeinderäte Stenico und Frei betreffend „Rückbau“ der Widmannbrücke zur Rad- und Fußgängerbrücke im Sinne des nachhaltigen Mobilitätsplans wurde zurückgezogen, da das Verfahren zur Unterschutzstellung der Widmannbrücke bereits eingeleitet wurde, sowie derzeit der partezipative Prozess zum nachhaltigen Mobilitätsplan noch im Gange ist.

Der Beschlussantrag des Gemeinderates Unterberger betreffend Bedienung der Haltestelle „Milland Zeffer“ auch von Seite der Linie 321 wurde mit 1 Ja-Stimme, 20 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen abgelehnt, mit der Begründung, dass die Gemeindeverwaltung mit der Landesverwaltung bereits alle Maßnahmen für eine bessere Bedienung der Haltestelle in die Wege geleitet hat. Der Beschlussantrag wird als hinfällig erachtet.

Den Beschluss bezüglich der Bilanzänderung und Ergänzung des einheitlichen Strategiedokumentes D.U.P. genehmigt der Gemeinderat mit 23 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Die Genehmigung beinhaltet die Änderungen des Haushaltsvoranschlages 2021-2023 sowie die Kassabilanz für das Jahr 2021. Das Programm der im Haushalt 2021-2023 vorgesehenen Arbeiten sowie der Finanzierungsplan für 2021-2023 werden aufgrund gegenständlicher Haushaltsänderungen ergänzt. Insgesamt werden 2.351.400,00 Euro ausgeglichen, davon 1.549.300,00 Euro bezogen auf das Jahr 2021 und 802.100,00 Euro auf das Jahr 2022. Die Bilanzänderung beinhaltet die Finanzierung der außerordentlichen Instandhaltung des ländlichen Wegenetzes in Höhe von 1.604.300,00 Euro, weiters die Erschließung der Wohnbauzone D’Andrea in Höhe von 317.000,00 Euro, dann den Ankauf von E-Bikes für die Aktion eBIKE2WORK mit einem Betrag von 223.300,00 Euro sowie die Kosten für die Behebung von Unwetterschäden in Höhe von 83.600,00 Euro. Zudem werden einige kleinere Nachbesserungen und Fondumbuchungen in verschiedenen Ausgabenkonten vorgenommen.

Die Abschreibung vom und Zuschreibung zum öffentlichen Gut in K.G. Elvas - Grundtausch mit Frau Graf Evelyn wurde einstimmig genehmigt. Es handelt sich dabei um eine Flächenverschiebung von 67m², um die Straße in Elvas zu berichtigen.

Die Abschreibung vom und Zuschreibung zum öffentlichen Gut in K.G. Pfeffersberg wurde einstimmig genehmigt, sodass die Eigentumsverhältnisse mit den entsprechenden Eigentümern geregelt werden können und einige Flächen vom öffentlichen Gut abgeschrieben sowie der Gemeinde zugeschrieben werden.

Die Ernennung des Seniorenbeirates 2021-2025 wurde einstimmig angenommen. Die Mitglieder des neuen Seniorenbeirates für die Amtszeit von 2021-2025 sind die zuständige Gemeinderätin Paula Bacher, erneut als Vorsitzende bestätigt, Dejaco Franz, Hofer Siegfried, Kasal Oswald, Kerschbaumer Vinzenz, Mitterer Richard, Pallaoro Enrico, Ritsch Evi, Unterthiner Charlotte und Vivaldo Bruno. Ihr Auftrag ist es weiterhin, die Interessen der älteren Generation in Brixen zu vertreten. Der Ernennung vorausgegangen war eine enge und konstruktive Zusammenarbeit mit allen Seniorenclubs und Pensionisten-Gewerkschaften des Gemeindegebietes. Ihre Vorschläge für die Auswahl der Mitglieder aus der Stadt, Milland und den ländlichen Fraktionen wurden vollends berücksichtigt.
Die aktive Beteiligung der Senioren an der Gemeindepolitik durch den Seniorenbeirat ist von großer Wichtigkeit. Unter dem Motto „Gemeinsam statt einsam“ vertritt der Seniorenbeirat die Bedürfnisse der Seniorinnen und Senioren. Diese sind vielfältig und dementsprechend umfangreich ist auch der Tätigkeitsbereich des Seniorenbeirates. Die Initiativen umfassen die Taxigutscheine, den Windelbonus in Form einer Gutschrift seitens der Stadtwerke Brixen, die traditionellen Sommerurlaube am Meer und in den Bergen, ein Bewegungsparkour im Lido-Park, Kultur- und Bildungsangebote. Vorgesehen wären weiters eine Jahresversammlung in Form einer riesigen Geburtstagsfeier und Wallfahrten, aber in Zeiten der Pandemie ist das gesellige Miteinander und die Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen leider nur begrenzt möglich. „Trotzdem ist man sehr bemüht, für die Menschen da zu sein und die nötige Unterstützung zu geben. Die Senioren können sich bei den Seniorenclubs melden und ihre Vorschläge einbringen.“ erklärt Paula Bacher. So gibt es Vorschläge in Bezug auf den Citybus oder die Aufstellung einiger Bänke. Die zuständige Gemeinderätin Bacher und der Vizebürgermeister Ferdinando Stablum setzen sich gemeinsam mit aller Kraft dafür ein, dass die Anliegen der Senioren in die Gemeindepolitik gehört werden, denn ihnen liegt das Wohl der älteren Bürgerinnen und Bürger sehr am Herzen.

Abschließend wurde die Verordnung zur Regelung des Taxi- und Mietwagendienstes mit Fahrer mit 24 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 1 Abwesend angenommen.
Es geht um eine neue Verordnung, welche auf der Grundlage der vom Gemeindenverband Südtirol ausgearbeiteten verbindlichen Musterverordnung erlassen wird, sowie als Basis das Dekrets des Landeshauptmannes Nr. 32 vom 12.12.2019 hat. Die Verordnung auf Basis des Gemeinderatsbeschluss Nr. 35 vom 30.05.2012 wird aufgehoben. Die Neuerungen sind im Wesentlichen folgende:
    • Die Anzahl der Taxilizenzen und Ermächtigungen für die Ausübung des „Mietwagen mit Fahrer“ ist begrenzt auf das Einzugsgebiet, die Bevölkerungsanzahl, die territoriale Ausdehnung, das Vorhandensein von Produktionsstandorten, die Anzahl an Beherbergungsbetrieben sowie die Anzahl von Urlaubsgästen im Einzugsgebiet.
    • Um die Organisation des Taxidienstes wirtschaftlicher und effizienter zu gestalten, kann der Gemeindeausschuss das Einzugsgebiet für die Erbringung des Taxidienstes auf die umliegenden Gemeinden erweitern, vor allem auch unter besonderer Berücksichtigung der Dienste zugunsten von Personen mit Behinderung und nach vorherigen Abschluss einer Vereinbarung zur Zusammenarbeit. Die Ausdehnung des Dienstes kann auch nur probehalber und zeitlich befristet erfolgen.
    • Für die Beförderung von Menschen mit besonders schweren Behinderungen können zusätzlich zwei Ermächtigungen für besonders ausgestattete Fahrzeuge erteilt werden.
    • Des Weiteren kann eine Person mehrere Ermächtigungen zur Ausübung des Dienstes „Mietwagen mit Fahrer/Fahrerin“ besitzen, die Häufung ist nur bis zu einem Maximum von 30% der vorgesehenen Ermächtigungen erlaubt.
    • Die Zuweisung von Taxilizenzen und Genehmigungen für die Ausübung des Dienstes „Mietwagen mit Fahrer“ erfolgt mittels eines öffentlichen Wettbewerbsverfahrens, bei dem die Unterlagen bewertet und ein Kolloquium abgehalten wird.
    • Bei der Festsetzung der Tarife entscheidet der Gemeindeausschuss ob für Fahrzeuge, die für den Dienst des Mietwagens mit Fahrer verwendet werden, die Möglichkeit vorgesehen wird, die verkehrsberuhigten Zonen zu befahren, gegebenenfalls gegen Entrichtung einer Gebühr.
    • Des Weiteren beschließt der Gemeinderat die Einführung eines Sammeltaxidienstes. Es handelt sich dabei um ein Angebot, wo mehrere Fahrgäste das Fahrzeug gleichzeitig, aber voneinander unabhängig zu einem ermäßigten Tarif benutzen. Tatsächlich wurde der Dienst noch nicht eingeführt, die entsprechende Ordnung und die Ausführungsbestimmungen werden vom Gemeindeausschuss nach Einholung einer Stellungnahme der beratenden Kommission geregelt.

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat die Grüne Bürgerliste einen Abänderungsantrag eingebracht. Dieser beinhaltet eine Ergänzung des Art. 6 Abs. 1 der Verordnung, indem auch die Velotaxi oder Velocipede (Lastenräder) in die Aufzählung der Fahrzeuge, die für den Taxidienst bestimmt sind, aufgenommen werden sollen. Dieser Zusatz ist allerdings aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da sowohl das Staatsgesetz als auch die Durchführungsbestimmung zum Landesmobilitätsgesetz dies nicht vorsehen. Der Abänderungsantrag wurde daraufhin von den Einbringern zurückgezogen, da die Velocipede auch bereits im Art.6 Abs. 2 (Mietwagen mit Fahrer) enthalten sind.