Ausrufung des Wassernotstandes

Aufgrund der seit langem andauernden Trockenheit mit extrem geringen Niederschlägen in den letzten Wochen, beziehungsweise auch während der Winter- und Frühjahrsmonate und der überdurchschnittlich warmen Temperaturen in der ersten Jahreshälfte und damit einhergehenden, bereits seit Wochen aufgebrauchten Schneereserven kommt es im Einzugsgebiet der Etsch, insbesondere in der Region Veneto zu großen Problemen in der Wasserversorgung.

Der Landeshauptmann hat deshalb für ganz Südtirol folgende Maßnahmen zur Wassereinsparung, die bis auf Widerruf in Kraft bleiben, erlassen:

a) Sämtliche Nutzer von Wasser und insbesondere die Landwirtschaft und Besitzer von Gärten oder Parkanlagen sind auf das Dringlichste aufgefordert, äußerst sparsam, nachhaltig und effizient mit der Ressource „Wasser“ umzugehen und den Verbrauch auf das Minimum zu beschränken.

b) Die Bewässerung von privaten, öffentlichen oder touristisch genutzten Grünflächen ist einzuschränken und zwischen 9 und 20 Uhr jedenfalls untersagt.

c) Das Ausbringen von Wasser mittels Oberkronenberegnung in der Landwirtschaft ist während der wärmsten Tagesstunden zwischen 10 und 18 Uhr untersagt. Das gilt für alle Beregnungsanlagen, die nicht an einen Beregnungsturnus gebunden sind oder nicht mit Tropfern ausgestattet sind.

Wassernotstandsverordnung vom 13.07.2022 (379 KB) - .PDF

 

Quelle: Südtiroler Gemeindenverband / Consorzio dei Comuni della Provincia di Bolzano