Parlamentswahlen am 25. September 2022

Vorübergehend im Ausland ansässige Wahlberechtigte

 

Laut Art. 4-bis Absatz 2 des Gesetzes Nr. 459/01, in der zuletzt von Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a) des Gesetzes Nr. 165 vom 3. November 2017 abgeänderten Fassung, muss die Option für die Briefwahl der vorübergehend im Ausland lebenden wahlberechtigten Italiener, direkt in der Gemeinde, in deren Wählerlisten der Wahlberechtigte eingetragen ist, bis spätestens 24. August 2022, für die fristgemäße Mitteilung an das Innenministeriums, eingehen.

Die Option muss per Post, per Fax, per Email oder Pec geschickt werden oder kann auch persönlich in der Gemeinde, auch durch eine andere Person, abgegeben werden.

Dem Antrag muss eine Kopie des Personalausweises beigelegt werden und es muss die vollständige Adresse vom Ausland angegeben werden, an welche der Umschlag mit dem Wahlschein geschickt werden soll.

Kontaktdaten:

Gemeinde Brixen - Wahlamt

Grosse Lauben, Nr. 5 - 39042 BRIXEN

Fax 0472 062133

Email: info@brixen.it

Pec: servizidemografici.bressanone@legalmail.it

 

Formular für die Option der Briefwahl der zeitweilig im Ausland ansässigen Wahlberechtigten (italienisch - datierbar)

Formular für die Option der Briefwahl der zeitweilig im Ausland ansässigen Wahlberechtigten (zweisprachig)