Coronavirus: die Neuheiten aus der letzten Dringlichkeitsmaßnahme des Landes

Bürgermeister Brunner appelliert an die Vernunft der Bürger

Gestern Abend unterzeichnete Landeshauptmann Arno Kompatscher, die neue Dringlichkeitsmaßnahme zur Umsetzung des jüngsten Dekrets des Ministerpräsidenten Conte, welche ab heute 14. April und bis 3. Mai in Kraft ist. Diese verlängert die bisher geltenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, enthält jedoch auch einige Neuerungen vor allem in Bezug auf die zugelassenen Bewegungen.

Bewegungen, öffentliche Parkanlagen und Grünflächen
Was die Bewegungen und insbesondere die körperliche Aktivität betrifft, so sieht die Dringlichkeitsmaßnahme vor, dass diese immer dann erlaubt sind, wenn man sich zu Fuß vom eigenen Wohnhaus aus entfernt. Der Sicherheitsabstand von mindestens 3 Metern zu anderen Personen muss dabei immer eingehalten werden und man muss eine Maske oder eine geeignete Schutzvorrichtung tragen, die Nase und Mund bedeckt. "Wir appellieren an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger und werden inzwischen keine weiteren Einschränkungen einführen“ erklärte Bürgermeister Peter Brunner.

Eine weitere Neuerung betrifft das Familienleben. Nun sind Bewegungen innerhalb der Landesgrenzen erlaubt um Mitglieder der eigenen „Kernfamilie“ zu besuchen. In der Zwischenzeit hat der Landeshauptmann mit heutigem Rundschreiben folgendes geklärt:

  • Eltern von minderjährigen Kindern, die nicht denselben Wohnsitz haben oder sich aufgrund anderer Umstände derzeit nicht in derselben Wohnung aufhalten, können sich für einen der beiden Hauptwohnsitze entscheiden, damit die restliche Zeit der Ausgangsbeschränkung gemeinsam verbracht werden kann. Nach diesem einmaligen Wechsel des Aufenthaltsortes muss dieser bis zum Ende der Ausgangsbeschränkung beibehalten werden.
  • Geschiedene oder getrenntlebende Eltern von minderjährigen Kindern dürfen diese besuchen oder sie vom anderen Elternteil zu  sich nach Hause holen, immer im Einklang mit den Vorgaben der zuständigen Gerichtsbehörde oder den gemeinsamen Abmachungen der Eltern.
  • Volljährige Lebenspartner können sich für einen der beiden Hauptwohnsitze der Partner entscheiden, um die restliche Zeit der Ausgangsbeschränkung gemeinsam zu verbringen. Nach diesem einmaligen Wechsel des Aufenthaltsortes muss dieser bis zum Ende der Ausgangsbeschränkung beibehalten werden.

Um den Aufenthaltsort übergangsweise zu ändern, ist es erforderlich, ein eigenes Formular auszufüllen und an die E-Mail Adresse der Gemeinde zu senden, in der sich der Hauptwohnsitz des Ehepartners oder des volljährigen Lebenspartners befindet, den man erreichen will. Für die Gemeinde Brixen können die Formulare an die info@brixen.it  gesendet werden. Diese Mitteilung ist, im Falle von Bewegungen, der Selbsterklärung beizulegen und bei Kontrollen den Ordnungshütern vorzulegen.

Der Zugang zu öffentlichen Parkanlagen, Spielplätzen, anderen öffentlichen Gärten und Grünflächen ist weiterhin verboten. Die neue Dringlichkeitsmaßnahme des Landes lockert die Bewegungseinschränkungen auf, ändert aber gleichzeitig nichts an den Zugangsverboten zu diesen öffentlichen Flächen. Somit soll jede Form der Ansammlung von Menschen vermieden und damit das Risiko einer weiteren Ansteckung minimiert werden. “Ich bin zuversichtlich, dass die Brixnerinnen und Brixner weiterhin mit Vernunft handeln werden und die bisherigen Anstrengungen dadurch nicht gefährdet werden“.  

Gemeindeämter
Bürgermeister Brunner hat mit einer neuen Verordnung die Schließung der Gemeindeämter für die Öffentlichkeit, mit Ausnahme der essentiellen Dienste, bis zum 3. Mai verlängert. "Derzeit arbeiten die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde im Smartworking-Modus. Gemeinsam mit den Führungskräften prüfen wir derzeit die Möglichkeit, die Bediensteten in den kommenden Wochen schrittweise wieder in die Büros zurückzubringen, wo wir bereits alle Vorsichtsmaßnahmen vorbereiten, um das Ansteckungsrisiko auszuschließen", erklärte Brunner.

Formular vorübergehender Aufenthaltsort