Die Gemeinde verpflichtet sich, ihre Website barrierefrei zu gestalten, in Übereinstimmung mit dem Gesetzesdekret Nr. 106 vom 10. August 2018, das die EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt hat. “Barrierefreiheit" bedeutet, die Inhalte allen Nutzern ohne Diskriminierung zugänglich zu machen, auch Menschen mit körperlichen Behinderungen (z.B. Seh- und Bewegungsbehinderungen) und in einer Weise, die mit den meisten Anzeigegeräten (z.B. Braille-Tastatur) kompatibel ist. Die Gemeinde verpflichtet sich, den internationalen Standard "AA", herausgegeben vom W3C-Konsortium (www.w3.org), zu verwenden, um somit die italienische Gesetzgebung und die oben erwähnte EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit zu erfüllen.

Aufgrund von Entwicklungen und Implementierungen, die nach und nach stattfinden, kann es vorkommen, dass eine oder einige Seiten dieser Website noch nicht vollständig barrierefrei sind. In diesem Fall werden die Benutzerinnen und Benutzer gebeten, die festgestellten Unregelmässigkeiten an die Adresse  info@bressanone.it oder über den Feedback-Mechanismus zu melden. Die Körperschaft verpflichtet sich, so schnell wie möglich einzugreifen und den Dienst zu verbessern.

Zur Dokumentation der Schnellzugriffstasten – Accesskeys

Auf der Webseite des Agid werden verschiedene Dienste aufgelistet, mittels derer eine Überprüfung der Webseiten auf Barrierefreiheit möglich ist.

Die beigelegte Erklärung bezieht sich auf folgende Webseiten: www.brixen.it, www.bressanone.it

https://form.agid.gov.it/view/333f2a6b-061a-46ab-9252-e06345ea208b/