Bauermächtigung

a) BAGATELLEINGRIFFE (Art. 4 Abs. 1.1 bis 1.5 der Gemeindebauordnung)

Für folgende Eingriffe ist das "Gesuch um Ermächtigung von Bagatelleingriffen" zu verwenden:

Errichtung von Wegen (ohne Bodenversiegelung):
- Kronenbreite max. 2,50 m
- Länge max. 1.000 m
- Geländeneigung max. 70%

Erdbewegungsarbeiten für Verlegung von Leitungen:
- besetzte Fläche während der Arbeiten unter 5 m Breite

Ablagerung von Aushubmaterial:
- Aushubmaterial max. 1.000 m³
- Fläche max. 1.000 m²

Materialentnahme:
- Material max. 200 m³
- Fläche max. 500 m²

Planierung:
- Meereshöhe unter 1.600 m ü.d.M.
- Fläche max. 5.000 m²
- Geländeneigung max. 40%
- Auftrag max. ± 1,00 m

Schlägerung von Gehölzen (einzelne Bäume):
- nur wenn höher als 20 m oder Stammdurchmesser größer als 50 cm
- die Schlägerung von Edelkastanien und Nussbäumen muss von der Baukommission begutachtet werden


Zu beachten! Das Gesuch um Bagatelleingriffe braucht nur vom Antragsteller und vom Eigentümer unterzeichnet werden.

 

Sie haben folgende Möglichkeiten das Ansuchen einzureichen:

Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten (Urbanistik): ausgefülltes Formular ausdrucken, unterzeichnen und an der Servicestelle abgeben oder per Post senden
Zertifizierte E-Mail: ausgefülltes Formular digital unterzeichnen (Antragsteller/in und Techniker/in oder nur Techniker/in, vorausgesetzt ihm/ihr wurde die Sondervollmacht zur digitalen Unterzeichnung/Einreichung erteilt) und an urbanistica.bressanone@legalmail.it senden