Bestattung und Einäscherung

Dieser Dienst kann nur von Personen beantragt werden, deren verstorbene/r Angehörige/r im Stadtfriedhof Brixen beigesetzt werden soll. Für Bestattungen in den Pfarrgemeinden wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Pfarrgemeinderat.

Voraussetzungen
Die Anträge werden in Absprache mit den Familienangehörigen sowie Bestattungsfirmen angenommen. Die Zuweisung der notwendigen Grabstelle erfolgt unverzüglich (Konzessions- oder Rotationsgrab, Arkade oder Wandnische).

Einäscherung
Der Verstorbene muss entweder bei der SOCREM eingetragen sein oder die jeweils nächsten Angehörigen müssen für den Verstorbenen die Einwilligung zur Einäscherung geben.

Zuständiges Amt