Verfahren zur Genehmigung und Änderungen von Durchführungsplänen
Antrag → Baukommission → 1. Beschluss (Stadtrat - Entwurf) → Veröffentlichung an der Amtstafel der Gemeinde und Ankündigung der Hinterlegung im Bürgernetz des Landes - 2. Beschluss (Stadtrat - Genehmigung) - Veröffentlichung im Bürgernetz des Landes und Inkrafttreten tags darauf
Unterlagen
Gebühren
Stempelmarke zu € 16,00 auf das Gesuch
Sekretariatsgebühren
für Änderungen: 80 €
für neue Durchführungspläne: 130 €
Bei Durchführungsplanänderungen ist immer der Plan der gesamten Zone vorzulegen (mit Ausnahme der Wiedergewinnungszone von Brixen – Stadt).