Handel auf öffentlichen Flächen - Märkte

Unter Handel auf öffentlichen Flächen bzw. Wanderhandel versteht man den Einzelhandel mit Waren und/oder die Verabreichung von Speisen und Getränken auf öffentlichem und privatem, der Gemeinde zur Verfügung stehendem Grund.

Der Handel auf öffentlichen Flächen ohne festen Standplatz ist für maximal eine Stunde am selben Ort erlaubt, anschließend muss man sich mindestens 1.000 Meter entfernen. In der Stadt Brixen ist der Handel auf öffentlichen Flächen nur im Süden von Brixen auf dem Max-Parkplatz in der Fischzuchtweg erlaubt.

 

Märkte und andere Marktveranstaltungen

Siehe dazu: 

Messe- und Marktkalender | CIVIS.bz.it (buergernetz.bz.it)

Dienst | CIVIS, das neue Südtiroler Bürgernetz: SUAP - Einheitsschalter für wirtschaftliche Aktivitäten
 

In Brixen findet der Wochenmarkt jeden Montag am Priel, in der Trattengasse, am Hartmannplatz und in der Albuingasse statt.

 

Marktkalender 2024

Verordnung des Bürgermeisters

MercaWeb - Servizi dedicati agli ambulanti

 

Preise:

  • Wochenmarkt:
    - Wochenmarktinhaber zahlen im Voraus die Standgebühren
    - Standplatzbewerber: COSAP €14,22 (Standplatz+Abfall)

Folgende Meldungen erfolgen ausschließlich über den Einheitsschalter SUAP:

  • Beginn, Ausübung, Beendigung der Tätigkeit
  • Mitteilung des Verzichts auf die Standplatzkonzession
  • Die Abwesenheit vom Markt melden
  • Nachfolge in der Tätigkeit des Handels auf öffentlichen Flächen mit Standplatzkonzession oder in Form von Wanderhandel
  • Änderung des Warensektors
  • Antrag um Erneuerung/Änderung der Standplatzkonzession
  • Ernennung und/oder Änderung des Geschäftsführers
  • Umwandlung der ex-Genehmigung Typ B des Landes in eine ZMT
  • Änderungen der Personen, des Rechtsitzes, der Firmenbezeichnung, Veräußerung von Anteilen
  • Mitteilung über die ordnungsgemäße Beitragszahlung - DURC
  • Mit der Tätigkeit verbundene Maßnahmen

 

Zuständiges Amt