Unter Handel auf öffentlichen Flächen bzw. Wanderhandel versteht man den Einzelhandel mit Waren und/oder die Verabreichung von Speisen und Getränken auf öffentlichem und privatem, der Gemeinde zur Verfügung stehendem Grund.
Die Tätigkeit des Handels auf öffentlichem Grund in Form des Wanderhandels wird gemäß den Vorgaben von Artikel 27 des Gesetzes durchgeführt. Nach Abschluss des Verkaufs oder jedenfalls am Ende der Verweilzeit – die eine Stunde nicht überschreiten darf – ist der/die Handeltreibende verpflichtet, sich mindestens 1000 Meter vom Haltepunkt zu entfernen.
In der Stadt Brixen ist der Handel auf öffentlichen Flächen ausschließlich im Süden von Brixen auf dem Max-Parkplatz in der Laghetto-Straße erlaubt, wobei dieselben oben genannten Regeln gelten.
Märkte und andere Marktveranstaltungen
Siehe dazu:
Messe- und Marktkalender | CIVIS.bz.it (buergernetz.bz.it)
In Brixen findet der Wochenmarkt jeden Montag am Priel, in der Trattengasse, am Hartmannplatz und in der Albuingasse statt:
Uhrzeiten:
MercaWeb - Servizi dedicati agli ambulanti
Preise:
Folgende Meldungen erfolgen ausschließlich über den Einheitsschalter SUAP: