Handel auf öffentlichen Flächen - Märkte

Unter Handel auf öffentlichen Flächen bzw. Wanderhandel versteht man den Einzelhandel mit Waren und/oder die Verabreichung von Speisen und Getränken auf öffentlichem und privatem, der Gemeinde zur Verfügung stehendem Grund.

Die Tätigkeit des Handels auf öffentlichem Grund in Form des Wanderhandels wird gemäß den Vorgaben von Artikel 27 des Gesetzes durchgeführt. Nach Abschluss des Verkaufs oder jedenfalls am Ende der Verweilzeit – die eine Stunde nicht überschreiten darf – ist der/die Handeltreibende verpflichtet, sich mindestens 1000 Meter vom Haltepunkt zu entfernen.

In der Stadt Brixen ist der Handel auf öffentlichen Flächen ausschließlich im Süden von Brixen auf dem Max-Parkplatz in der Laghetto-Straße erlaubt, wobei dieselben oben genannten Regeln gelten.

 

Märkte und andere Marktveranstaltungen

Siehe dazu: 

Messe- und Marktkalender | CIVIS.bz.it (buergernetz.bz.it)

Dienst | CIVIS, das neue Südtiroler Bürgernetz: SUAP - Einheitsschalter für wirtschaftliche Aktivitäten
 

In Brixen findet der Wochenmarkt jeden Montag am Priel, in der Trattengasse, am Hartmannplatz und in der Albuingasse statt:

Uhrzeiten:

  • 15.03. – 31.10.: 07:30 – 13:30 Uhr
  • 01.11. – 14.03.: 08:00 – 13:00 Uhr

Karte des Montag-Wochenmarkte

Marktkalender 2025

Verordnung des Bürgermeisters

MercaWeb - Servizi dedicati agli ambulanti

 

Preise:

  • Wochenmarkt:
    - Wochenmarktinhaber zahlen im Voraus die Standgebühren
    - Standplatzbewerber: COSAP €14,22 (Standplatz+Abfall)

Folgende Meldungen erfolgen ausschließlich über den Einheitsschalter SUAP:

  • Beginn, Ausübung, Beendigung der Tätigkeit
  • Mitteilung des Verzichts auf die Standplatzkonzession
  • Die Abwesenheit vom Markt melden
  • Nachfolge in der Tätigkeit des Handels auf öffentlichen Flächen mit Standplatzkonzession oder in Form von Wanderhandel
  • Änderung des Warensektors
  • Antrag um Erneuerung/Änderung der Standplatzkonzession
  • Ernennung und/oder Änderung des Geschäftsführers
  • Änderungen der Personen, des Rechtsitzes, der Firmenbezeichnung, Veräußerung von Anteilen
  • Mit der Tätigkeit verbundene Maßnahmen

 

Zuständiges Amt