Die Identitätskarte wird bei Ablauf sowie bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des alten Dokumentes ausgestellt.

Wer im Besitz einer Identitätskarte aus Papier ist, kann unabhängig vom Ablaufdatum derselben eine elektronische Identitätskarte anfordern.
Diese Möglichkeit besteht derzeit nicht für AIRE-BürgerInnen.

Vormerkung: für die Ausstellung der Identitätskarte von Montag bis Freitag ist kein Termin notwendig.

Für Samstag vereinbaren Sie bitte einen Termin unter Tel. 0472-062048 (von 8:30 - 12:15 Uhr) oder persönlich im Bürgerschalter.

Die Identitätskarte ist ein Ausweis, mit dem die Identität einer Person bescheinigt wird. Sie wird für alle in der Gemeinde ansässigen Bürgerinnen und Bürger ausgestellt.

Gültigkeitsdauer:

  • 3 Jahre für Kinder von 0 bis 3 Jahren
  • 5 Jahre für Kinder und Jugendliche von 3 bis 18 Jahren
  • 10 Jahre für alle Volljährigen (bei Ausstellung am Geburtstag)

Bei Verlust oder Diebstahl ist bei Erneuerung der Identitätskarte die bei der Polizei eingereichte Anzeige vorzulegen.

Wegen einer Änderung des Familienstandes, Wohnsitzes oder Berufs muss die Identitätskarte nicht erneuert werden.

Ausländische Staatsbürger erhalten Identitätskarten, die nicht für die Ausreise ins Ausland gültig sind.

Erforderliche Unterlagen:

Volljährige
Um die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte zu beantragen, muss der betreffende Bürger/die betreffende Bürgerin vorstellig werden und folgende Unterlagen vorlegen:

  • 1 aktuelles Passfoto in Farbe (mit weißem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung)
  • die verfallene / beschädigte Identitätskarte oder ein anderer, gleichwertiger Personalausweis oder zwei volljährige Zeugen mit gültigen Identitätskarten
  • bei Diebstahl oder Verlust: Kopie der Anzeige (Quästur, Carabinieri oder Stadtpolizei)
  • Betrag von Euro 22,00

Minderjährige
Für die Beantragung der elektronischen Identitätskarte müssen der/die betreffende Minderjährige und die Eltern anwesend sein, und zwar:

  • 1 aktuelles Passfoto in Farbe (mit weißem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung)
  • Für die Identitätskarte, die zur Ausreise berechtigt, ist die Einwilligung beider Elternteile erforderlich. Fehlt ein Elternteil, braucht es die Ermächtigung durch den Vormundschaftsrichter (Landesgericht Bozen) bzw. die Vollmacht des fehlenden Elternteiles mit dessen Kopie der Identitätskarte
  • die verfallene / beschädigte Identitätskarte, falls vorhanden
  • bei Diebstahl oder Verlust: Kopie der Anzeige (Quästur, Carabinieri oder Stadtpolizei)
  • Betrag von Euro 22,00

Kinder ab 12 Jahre unterschreiben ihre Identitätskarte selbst.

Bearbeitungszeit
Die elektronische Identitätskarte wird zum vereinbarten Termin am Bürgerschalter bestellt. Die Ausstellung erfolgt über die italienische Staatsdruckerei und Münzprägeanstalt. Die Zustellung erfolgt in der Regel nach ca. 10 bis 14 Tagen.

Kosten der elektronischen Identitätskarte: 22,00 Euro

Kosten der Identitätskarte aus Papier (für die vom Gesetz vorgesehenen urkundlich belegten Dringlichkeitsfälle aus besonderen Gründen wie Gesundheit, Reise, Wahlen oder Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen oder Auftragsvergaben sowie A.I.R.E. Bürger)

Bitte drei gleiche aktuelle Passfotos in Farbe mit weißem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung mitbringen.

5,21 Euro

Zuständiges Amt