Kindergartengebühr - Reduzierung u. Befreiung

In Brixen ansässige Familien können aufgrund ihrer finanziellen Situation um Tarifbegünstigung ansuchen. Grundlage für die Berechnung der Tarifreduzierung bildet die Bescheinigung zum Faktor der wirtschaftlichen Lage der Familie (FWL), welche aus den einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärungen (EEVE) der Familienmitglieder ermittelt wird.

Für Gesuche, die vom 1. Jänner bis 30 Juni eingereicht werden, gilt das Einkommen von vor zwei Jahren, während für die Gesuche vom 1. Juli bis 31. Dezember die Einkommen des Vorjahres zu berücksichtigen sind (Zum Beispiel: Um eine Leistung im September 2021 zu beantragen, wird die EEVE mit dem Einkommen von 2020 benötigt).

Kinder, die aus schwerwiegenden sozialen Gründen von einem öffentlichen oder privaten Institut mit Sitz in Brixen betreut werden (z.B. Kinderdorf, Frauenhaus oder Pflegeeltern), wird der Tarif für in Brixen ansässige Familien verrechnet.

Für den Besuch von Kindergärten, die über keine eigne Küche verfügen, wird eine Reduzierung von 10% der Monatsgebühr gewährt.

Von der Bezahlung der Besuchsgebühren befreit sind Kinder mit Behinderung. Reduzierung und Befreiung von der Gebühr gelten nur für in Brixen ansässige Kinder.

>> Beschluss zur Festlegung der Kriterien und Tarife

>> Teilnahmebeiträge

>> Tarifbegünstigung


Fristen
Die Anträge müssen mit Beginn des Kindergartenbesuches eingereicht werden. Nachgereichte Anträge werden, wenn eine Reduzierung oder Befreiung zusteht, ab dem Einreichmonat berücksichtigt.

Zuständiges Amt