Sonderermäßigung auf die Müllgebühren

Die Gemeinde Brixen gewährt Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Brixen Sonderermäßigungen auf die Müllgebühren im Sinne des Artikels 17 der geltenden Verordnung über die Anwendung des Tarifs für die Abfallbewirtschaftung.

Wer kann ansuchen?

  • Wohneinheiten der Gemeinde Brixen, in welchen sich mindestens eine Person befindet, die aus Krankheitsgründen oder aus Gründen einer Behinderung Wegwerf-Heilbehelfe verwendet: es werden die Kosten bis zu 375 KG Restmüll von der gesamten produzierten Müllmenge in der betroffenen Einheit pro Jahr abgezogen.
  • Empfänger des Lebensminimums, sofern sie allein wohnen: Ermäßigung bis zu 90% des Grundtarifs.
  • Familien mit meldeamtlich registrierten Kindern bis zum zweiten Lebensjahr kann für den Verbrauch von Windeln, und den daraus entstehenden zusätzlichen Müll, eine Reduzierung des mengenabhängigen Tarifes laut der tatsächlich abgegebenen Abfallmenge gewährt werden.

N.B. dieses Ansuchen kann im Bürgerschalter abgegeben oder per Post an den Bürgerschalter (Maria Hueber Platz 3) geschickt werden.

Zuständiges Amt