Werbeverkäufe können in jedem beliebigen Zeitraum des Jahres durchgeführt werden, mit Ausnahme der 20 Tagen vor Beginn der Saisonschlussverkäufe und des Monats Dezember. Werbeverkäufe von Lebensmitteln und Produkten für die Körperpflege sowie von Reinigungsmitteln für den Haushalt können jederzeit im Laufe des Jahres durchgeführt werden, ohne dass es einer vorherigen Mitteilung an die Gemeinde bedarf.

Die Höchstdauer für Werbeverkäufe beträgt 14 Tage und beinhaltet Samstage, Sonntage und Feiertage.

Fristen

Die SUAP-Mitteilung über den Ausverkauf muss vor dem geplanten Verkaufsbeginn bei der Gemeinde eingebracht werden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte SUAP-Meldungen positiv abgeschlossen werden können.

Ansuchen über SUAP-Einheitsschalter: Zum SUAP Schalter der Gemeinde Brixen


 

Zuständiges Amt