Zugang zu den Verwaltungsakten

Das Recht auf Zugang zu Verwaltungsunterlagen kann von jeder Person ausgeübt werden, die ein rechtlich relevantes Interesse an einem bestimmten Verfahren hat. In Verordnungen, Beschlüsse und allgemeine Pläne und Programme der Gemeinde kann immer Einsicht genommen werden, unabhängig von einem Interesse.

Bearbeitungsfrist: 10 Tage

Zu beachten! Besteht über das rechtlich relevante Interesse und die Zugänglichkeit der Unterlagen kein Zweifel, so kann der Antrag um Akteneinsicht mündlich erfolgen und der Antrag wird unmittelbar und ohne Förmlichkeiten abgewickelt. In den anderen Fällen ist ein begründetes Ansuchen zu stellen, welches innerhalb von 10 Tagen von der Gemeinde überprüft wird.

Dieses Ansuchen kann auch online gestellt werden: Legen Sie der E-Mail die eingescannte Kopie Ihrer Identitätskarte bei.

Zuständiges Amt