Kindergarten - Verkehrsdienste für Kindergartenkinder

Nur wenn es nicht möglich ist einen öffentlichen Linienverkehrsdienst oder eine Schülerverkehrsdienst als Mitfahrer zu beanspruchen, kann um Einrichtung eines Verkehrsdienstes für Kindergartenkinder durch die Gemeine angesucht werden. Dafür müssen die folgenden Voraussetzung gegeben sein:

  • Mindestentfernung von 2 km zwischen Wohnort und Kindergarten
  • Mindestanzahl von 5 Kindern, die den Verkehrsdienst regelmäßig nutzen
  • der Begleitdienst muss von den Antragsstellern gewährleistet und finanziert werden


Das Formular „Antrag um Beförderung von Kindergartenkinder“ ist innerhalb März in der Gemeinde Brixen bei der Dienststelle Kindergarten einzureichen.

 

Zuständiges Amt