Aus der Gemeinderatssitzung vom 28.09.2023

Nach der Sommerpause traf sich der Gemeinderat von Brixen gestern zur Sitzung im Gemeinderatssaal des Rathauses.

Nach der Genehmigung der Sitzungsniederschrift von der Juli-Sitzung erfolgte die Beantwortung von 3 Anfragen der Gemeinderäten Markus Frei, Verena Stenico, Stefan Unterberger und von Sabine Mahlknecht und Ingo Fink durch die jeweils zuständigen Stadträte.

Gleich anschließend erfolgte die Beantwortung des Beschlussantrages der Gemeinderäte Verena Stenico und Markus Frei betreffend den Vorschlag der Straßenbenennungen, welcher mit 20   Gegenstimmen, 3 Ja-Stimmen abgelehnt wurde. In dem Beschlussantrag fordert die Grüne Bürgerleiste bei Straßenbenennungen weibliche Persönlichkeiten zu berücksichtigen und legten eine Liste von möglichen Namen bei. Grundsätzlich wurde der Vorschlag begrüßt. Jedoch ist vor allem der administrative Aspekt ein wichtiger Punkt in dieser Prozedur.

Der Beschlussantrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass in nächster Zeit kein konkreter Anlass besteht bzw. es zu keinen Neubenennungen von Straßen, Orten oder öffentlichen Plätzen gibt. Sobald es der Fall ist, durchläuft dies einen demokratischen Prozess und die Gemeinderatsfraktionen haben die Möglichkeit Listen und Vorschläge einzubringen. Dann wird sich der Gemeinderat damit befassen und es wird darüber abgestimmt.

Anschließend wurde die gesetzlich vorgesehene konsolidierte Bilanz der Gemeinde Brixen für das Jahr 2022 mit 18 Ja Stimmen, 1 Enthaltung und 3 Gegenstimmen genehmigt. Dabei wurden die Bilanzen der sogenannten „Gruppe Öffentliche Verwaltung“ zu einer konsolidierten Bilanz zusammengefasst. Während die Aktiva und die Passiva der konsolidierten Vermögensrechnung einen Gesamtbetrag von 399.271.273,39 Euro ergeben, beläuft sich das Nettovermögen auf 140.632.341,21 Euro. Die konsolidierte Erfolgsrechnung weist ein Geschäftsergebnis von 1.593.808,90 Euro auf.

Folglich wurde das Urteil Nr. 93/2023 des Regionalen Verwaltungsgerichtes - Anerkennung der Rechtmäßigkeit der außeretatmäßigen Verbindlichkeiten gemäß Art. 194 des Einheitstextes vom 18. August 2000 Nr. 267 mit 20 Ja Stimmen und 3 Enthaltungen genehmigt. Die Gemeinde muss hierbei die Differenz von Verfahrensspesen im Rekursverfahren betreffend eines energetischen Sanierungsprojektes zurückerstatten.

Die Bilanzänderung (Nr. 4) - Ergänzung und Abänderung des Programms der öffentlichen Arbeiten sowie des entsprechenden Finanzierungsplanes 2023-2025 wurde mit 18 Ja, 3 Enthaltungen und 2 Gegenstimmen Stimmen gutgeheißen. Diese Änderung wurde notwendig aufgrund verschiedener unvorhergesehener Einnahmen und Ausgaben. Die Bilanzänderung beträgt 724.200 Euro sei es bei den Einnahmen, sowie auch bei den Ausgaben. Die größten Posten bei den Einkünften betreffen Mehreinnahmen bei der GIS und Einnahmen aus Grundzuweisungen der Wohnbauzone Vinzentinum. Die größten Ausgaben betreffen die Kosten für die Dachsanierung der Dreifachturnhalle ex-Coni und die Neuvergabe des Reinigungsdienstes.

Als nächster Punkt erfolgte die Genehmigung des Verkaufes der Kubatur mittels öffentlicher Versteigerung der G.p. 946/11 in E.Zl. 326/II K.G. Brixen in der Auffüllzone B3 mit 22 Ja Stimmen und 1 Enthaltung. Die genannte Parzelle und die entsprechende Kubatur sind nicht mehr von Nutzen für das öffentliche Interesse der Gemeinde Brixen.

Des Weiteren erfolgten 2 Abschreibungen und Zuschreibungen von öffentlichem Gut der Gemeinde Brixen. Ein Beschluss sieht den Verkauf von 97 m² der G.P. 11/52 K.G. Brixen an die Universitätsbuchhandlung A. Weger GmbH vor. Der zweite Beschluss betrifft die Richtigstellung eines öffentlichen Gemeindeweges in St. Andrä.

Als vorletzten Punkt genehmigte der Gemeinderat mit 20 Ja Stimmen und 2 Enthaltungen die Vereinbarung für die zwischengemeindliche Zusammenarbeit mit den Gemeinden Vahrn, Natz/Schabs & Franzensfeste bezüglich des Gemeindeentwicklungsprogrammes für Raum und Landschaft.

Das Landesgesetz für Raum und Landschaft (L.G. 9/2018) sieht im Art. 51 vor, dass die Gemeinden, vorzugsweise mehrere zusammengeschlossen, ein Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft (GProRL), als langfristiges Planungsinstrument, erarbeiten, welches eine Gültigkeit von mindestens 10 Jahren hat. Mit Stadtratsbeschluss vom 08.03.2023, Nr. 86 hat die Gemeinde Brixen die Inhalte des Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft festgelegt und die Einleitung der Planungstätigkeit beschlossen. Mit demselben Beschluss wurde auch die Zusammenarbeit mit den Gemeinden Vahrn, Natz/Schabs und Franzensfeste genehmigt.

Die Vereinbarung regelt drei prioritäre Sachbereiche wie die Ausweisung und Abgrenzung des Siedlungsgebietes, ein Mobilitäts- und Erreichbarkeitskonzept sowie ein Tourismusentwicklungskonzept. Diese Vereinbarung legt weiters den Zweck der Zusammenarbeit fest, die Dauer, definiert die Zusammenarbeit und regelt die Vorgangsweise, die Form und die Modalitäten der gegenseitigen Absprachen, Stellungnahmen und Bestätigungen.

 

Als letzten Punkt auf der Tagesordnung stand eine Änderung am Bauleitplan, welcher mit 16 Ja Stimmen, 5 Enthaltungen und 1 Gegenstimme genehmigt wurde. Es geht dabei um eine Umwidmung von Landwirtschaftsgebiet in eine Mischzone M2. Bei der neuen Erweiterungszone handelt es sich um eine Weiterentwicklung des bereits existierenden Siedlungsgebiets. Die Zone ist bereits ausreichend gut erschlossen, auch durch die öffentlichen Verkehrsmittel. Die Ausweisung der neuen Zone bringt laut Bebauungsvorschlag die Realisierung von einer geringen Anzahl von Wohneinheiten mit sich.