Die Verwaltung plant eine Markterhebung über die Ausführung des Dienstes zur Verwaltung, Feststellung, Liquidation und Einhebung, auch Zwangseintreibung der Vermögensgebühr und der Plakatierungsgebühr, inklusive der tatsächlichen Anbringung von Plakaten, nur für die Ausstellungskomponente (ehemals ICP), einschließlich des öffentlichen Aushangs, für den Zeitraum 01.01.2026-31.12.2028, um unter Beachtung der Grundsätze der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz, die evtl. Interessierten/die Kartierung des Marktes zu erheben.
FRIST ZUR ABGABE DER INTERESSENSBEKUNDUNG: 07.11.2025