Coronavirus: die Neuigkeiten zu den Schutzmaßnahmen

Mittwochabend wurde das neue Dekret des Ministerpräsidenten unterzeichnet, mit welchem die derzeit geltenden einschränkenden Maßnahmen bis 13. April verlängert wurden. Gestern wurde das Dekret von Landeshauptmann Kompatscher in einer eigenen Dringlichkeitsmaßnahme aufgenommen.
Es gelten weiterhin die Einschränkungen für die Produktions- und Einzelhandelsaktivitäten, wobei Betreibern von Nahversogungsgeschäften es jetzt erlaubt ist, Lebensmittel und Grundbedarfsgüter einschließlich Schreibwaren und andere Artikeln des täglichen Gebrauchs zu verkaufen. Menschenansammlungen sind weiterhin untersagt und die individuelle Bewegungseinschränkung bleibt aufrecht. Als Zeichen des Respekts für den Nächsten und die Gemeinschaft sind beim Verlassen der Wohnung und bei den erlaubten sozialen Kontakten Nase und Mund mit geeigneten Schutzmitteln zu bedecken.
Unbeschadet der Bestimmungen und Einschränkungen bezüglich der Bewegungen von Personen und jener bezüglich der körperlichen Aktivitäten, die in der Nähe der eigenen Wohnung durchzuführen sind, wird in der Dringlichkeitsmaßnahme erläutert, dass es den Eltern mit ihren minderjährigen Kindern gestattet ist einen kurzen Ausgang im Freien zu machen, da dies als körperliche Aktivität im Freien angesehen werden kann. Kontakte mit anderen Personen oder mit anderen Familiengruppen sind jedenfalls zu vermeiden.

Auch der Bürgermeister von Brixen, Peter Brunner, hat gestern die Verordnung unterzeichnet, mit welcher die Schließung der Gemeindeämter für die Öffentlichkeit bis einschließlich 13. April verlängert wird.
Mit Ausnahme der essentiellen Dienste des Standesamtes und der Ortspolizei, sind alle anderen Dienste nur in dringenden Fällen und nach Vereinbarung zugänglich, unbeschadet der Bestimmungen über die Mindestsicherheitsabstände. Die meisten Mitarbeiter werden daher auch weiterhin von zu Hause in Smartworking-Modus arbeiten und sind telefonisch in den Bürozeiten oder per E-Mail erreichbar.

Dringlichkeitsmaßnahme Landeshauptmann 16/2020

Anordnung des Bürgermeisters 156/2020