Aus der Gemeinderatsitzung vom 18.12.2019

Gemeinderat genehmigt die Erhöhung der Befreiungsschwelle für die Anwendung des IRPEF Zuschlages, die Haushaltsvoranschläge der Freiwilligen Feuerwehren sowie das Stategiedokument, den Hauhaltsvoranschlag 2020-2022 und Gesellschaftsbeteiligungen der Gemeinde Brixen

Gestern Abend ist der Gemeinderat zu seiner letzten Sitzung im heurigen Jahr zusammengetreten. Nach der Behandlung von zwei Beschlussanträgen der Grünen Bürgerliste betreffend die Ex-Schenoni Kaserne  - vom Gemeinderat abgelehnt - und den Beitritt im Netzwerk Re.A.DY – von den Unterzeichnern zurückgezogen -, bestätigte der Gemeinderat einstimmig eine Haushaltänderung, welche im Dringlichkeitswege vom Stadtrat Anfang Dezember genehmigt wurde. Dabei wurden die Gelder für die Begleichung der Streitigkeiten um den Konkurs der ZH-General Construction Company s.r.l. – Lanzone Due Gmbh in die Haushaltskassa 2019 vorgesehen.

Verordnung über den kommunalen Zuschlag auf die Einkommensteuer natürlicher Personen (I.R.P.E.F.-Zuschlag) und Haushaltsvoranschläge der Freiwilligen Feuerwehren
Ebenfalls einstimmig genehmigte der Gemeinderat eine Abänderung der Verordnung über die Anwendung des IRPEF Zuschlages. Ab dem Besteuerungszeitraum 2020 wird die Befreiungsschwelle für die Anwendung des Zuschlages für Einkommen bis zu 35.000 Euro im Jahr erhöht. Bisher waren die Einkommen bis zu 28.000 Euro davon begünstigt.

Anschließend befasste sich der Gemeinderat mit den Haushaltsvoranschlägen der neun Freiwilligen Feuerwehren, die auf dem Gemeindegebiet tätig sind. Nach der einstimmigen Genehmigung dankte ihnen Bürgermeister Peter Brunner im Namen der Gemeinde und der Bevölkerung für das ehrenamtliche Engagement, mit dem die Feuerwehren eine unverzichtbare Hilfestellung in Not- und Gefahrensituationen leiste.

Einheitliches Strategiedokument, Haushaltsvoranschlag und Gesellschaftsbeteiligungen der Gemeinde gutgeheißen
Bei 21 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen, gab der Gemeinderat grünes Licht für das einheitliche Strategiedokument 2020-2022. Es handelt sich dabei um einen strategischen Leitfaden, in dem die Zielvorgaben der Verwaltung auf der Grundlage des programmatischen Dokuments des Bürgermeisters festgehalten sind und mit dem Haushaltsplan abgestimmt werden.

Auf der Tagesordnung stand auch der Haushaltsvoranschlag 2020-2022 mit dem Programm für öffentliche Arbeiten, den der Gemeinderat mit 21 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen genehmigt hat (siehe eigener Bericht).

Bei 15 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen wurden auch die Bestandserhebung der Gesellschaftsbeteiligungen der Gemeinde gutgeheißen.
Bestätigt wurden dabei die direkten Beteiligungen an der Stadtwerke Brixen AG (99,93%), am Gemeindenverband (0,81%), an der Selfin GmbH (3,16%), an den Südtiroler Einzugsdiensten (0,83%) und an der Eisacktaler Schlachthof GmbH (30%). Indirekt beteiligt ist die Gemeinde weiterhin an folgenden Gesellschaften: Kommunaldienste Eisacktal Kons. GmbH (61%), Energie Albeins Konsortial-G.m.b.H. (60%), Fernwärme Vahrn-Brixen Konsortial G.m.b.H. (49%), IT G.m.b.H. (49,5%), Ad Acta G.m.b.H. (45%), Infranet AG (1,62%) und Konverto AG (0,091%).

Weitere Beschlüsse
Einstimmig genehmigte der Gemeinderat eine Abschreibung und Zuschreibung zum öffentlichen Gut in Milland wodurch eine Fläche von 11 m² zum Verkauf freigegeben wird.

Weiters wurde eine Umwidmung von 5.369 m² von Wald in Landwirtschaftsgebiet und eine Fläche von 45 m² von Landwirtschaftsgebiet in Wald in St. Andrä genehmigt. Nachdem der Stadtrat im vergangenen März die Änderung gutgeheißen hatte, bestätigte nun der Gemeinderat den Beschluss mit den Auflagen der zuständigen Kommission. Der Vorschlag wurde einstimmig genehmigt.

Der Gemeinderat beschäftigte sich anschließend mit der Abänderung des eigenen Beschlusses Nr. 82 vom 14.12.2017 wodurch die Gemeinde die Provinz mit der Weiterführung des Projektes zur Gestaltung des Hofburggartens nach André Hellers Konzept beauftragt hatte. Nach mehreren Treffen zwischen den Verantwortlichen der Gemeinde und Landesverwaltung wurde beschlossen, die Gemeinde Brixen mit der Projektplanung und Durchführung zu beauftragen.
Der Vorschlag wurde bei 20 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen gutgeheißen.

Abschließend wurden die Weichen für die Errichtung des „Mobilitätszentrum Brixen“ im Bereich des Zugbahnhofes Brixen gestellt. Durch eine Abänderung am Bauleitplan, welche einstimmig genehmigt wurden, werden verschiedene Parzellen im Bereich des Bahnhofsareals umgewidmet und somit die Voraussetzungen geschafft um die Errichtung des Mobilitätszentrums zu ermöglichen